
Berlin/Wien. Die neue außergerichtliche Konfliktlösungsmethode „Cooperative Praxis“ sei dadurch gekennzeichnet, dass Konfliktklärer (Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater, Sachverständige, Finanzexperten, Mediatoren, Coaches, Therapeuten) als Team mit den Beteiligten eine Lösung finden sollen.
Zu dieser Praxis ist soeben der erste deutschsprachige Titel im Ulrich Leutner Verlag Berlin erschienen. Unter anderen mit Beiträgen von Christoph Leon, Collaborative Lawyer bei Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte (FPLP) in Wien.
In den USA und Kanada wird die Cooperative Praxis/Collaborative Law mittlerweile seit 20 Jahren angewendet. Cooperative Praxis fußt dabei auf den Prämissen der Mediation, transzendiere aber gleichsam die Grenzen dieses Verfahrens, heißt es.
Nicht ein „neutraler und allparteilicher“ Vermittler –wie bei der Mediation- wird für die Streitparteien tätig, sondern die jeweiligen Anwälte beider Parteien und die je nach Sachlage allfällig beigezogenen sonstigen Experten sollen so zusammenwirken, dass sie das Verfahren im Einvernehmen mit den Parteien leiten und gleichzeitig parteiliche Fachberater sind.
Laut Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte würde die Cooperative Praxis folgende Vorteile bieten:
- Als Parteien- und damit Interessensvertreter sichere der Collaborative Lawyer im Gegensatz zu einem „lediglich prozessorientiert agierenden“ Mediator die rechtliche aber auch inhaltliche Betreuung und Beratung seines Klienten. Für diesen werde erfahrbar gemacht, dass ein wertschätzender, die Interessenslage des Konfliktpartners zumindest erkennender Umgang mit dem Konfliktpartner, letztendlich den Weg zu einer auch für die eigene Position besseren Lösung darstelle.
- Gemeinsam mit dem Klienten und den sonstigen am CP-Verfahren beteiligten Parteien, Collaborative Lawyers und allenfalls Experten werde die Entscheidungsgewalt über Ablauf, Tempo und Gestaltung des im Rahmen der Privatautonomie gänzlich frei gestaltbaren Verfahrens nicht an externe Dritte (staatliches Gericht, Schiedsrichter, etc.) delegiert, sondern selbst in Anspruch genommen.
- Der Collaborative Lawyer verhandle nicht für seinen Mandanten, sondern gemeinsam mit ihm und würde auf Basis interessensbasierter Verhandlung jedenfalls ein konstruktiveres Ergebnis als in der prozessualen Durchsetzung einer Position erzielen.
Geschäftsbeziehungen werden weniger belastet
„In vielen Branchen sind Gerichtsverfahren keine Handlungsalternative. Das kann zum Beispiel den Grund haben, dass ein Gerichtsverfahren eine notwendige Geschäftsbeziehung zu sehr belasten oder zerstören würde oder dass aufgrund der Komplexität der Thematik kein vernünftiges Ergebnis –in angemessener Zeit und mit überschaubarem Kosteneinsatz- bei Gericht erzielt werden könnte. In den Manager-Etagen sind vielfach Menschen anzutreffen, die selbst handeln und entscheiden wollen. Insofern kommen ihnen im Streitfall Verfahren wie das Collaborative Law entgegen, bei denen sie den Ausgang in großem Maße beeinflussen können.“, erklärt Christoph Leon, Collaborative Lawyer bei Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte.
Das Werk „Konflikt Kooperation Konsens. Über die Mediation hinaus. Das Modell der Cooperative Practice“ ist beim Ulrich Leutner Verlag, Berlin erschienen. Herausgeber sind Cristina Lenz, Michael Salzer und Friedrich Schwarzinger. Die Autorenschaft umfasst neben Dr. Christoph Leon von Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte, eine Reihe anerkannter Rechtsanwälte, Psychologen und Coaches aus Österreich, Deutschland und der Schweiz.
Link: Ulrich Leutner Verlag