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Recht

Weitere Sammelklage des VKI gegen den AWD zugelassen

Peter Kolba, VKI
Peter Kolba, VKI

Wien. Heute fand am Handelsgericht Wien die erste Verhandlung in der Sammelklage III des VKI gegen den AWD statt: Es ging um 1305 Ansprüche und einen Streitwert von 21 Mio. Euro.

Der AWD hatte zahlreiche Argumenten gegen die Zulässigkeit der Sammelklage ins Treffen geführt. Dennoch hat der Richtersenat in Sachen Sammelklage III – ebenso wie der Einzelrichter in Sammelklage I – die Sammelklage als zulässig angesehen. Diese Entscheidung ist rechtkräftig, so VKI-Chefjurist Peter Kolba. „Nun wird ab Herbst in der Sache verhandelt“, heißt es.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) macht – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – und in Zusammenarbeit mit dem deutschen Prozessfinanzierer Foris sowie Rechtsanwalt Alexander Klauser in fünf Sammelklagen die Schadenersatzansprüche von rund 2500 geschädigten Kleinanlegern (Streitwert rund 40 Mio Euro) gegen den AWD geltend.

Der Vorwurf lautet auf „systematische Fehlberatung“ von Anlegern, denen Immobilienaktien (Immofinanz und Immoeast) als „so sicher wie ein Sparbuch“ vermittelt wurden. Ab Juni 2007 kam es bei diesen Aktien zu dramatischen Kurseinbrüchen.

Der AWD weist die Vorwürfe zurück: Wenn, dann handle es sich nur um Fehlberatungen in Einzelfällen. Daher seien auch etwaige Ansprüche nur im jeweiligen Einzelfall – und nicht durch Sammelklagen – zu prüfen.

Der VKI fühlt sich durch den neuen Gerichtsentscheid bestätigt und lädt den AWD (wie schon mehrfach) öffentlich zu Vergleichsverhandlungen ein.

Link: VKI-Rechtsportal

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