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Recht, Tipps

Rechtstipp: Richtiges Verhalten bei Autounfällen im Ausland

© ÖAMTC
© ÖAMTC

Wien. Der Automobilklub ÖAMTC hat die wichtigsten Ratschläge bei Autounfällen im Ausland zusammengefasst. Ein Autounfall zieht – selbst wenn er glimpflich verläuft – eine Menge Arbeit nach sich, warnt der Klub.

„Je genauer alle Daten gleich nach dem Unfall aufgenommen werden und der Unfallhergang festgehalten wird, umso weniger Unannehmlichkeiten gibt es im Anschluss“, sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

  • Bei Unfällen im Ausland kann es durch die fremde Sprache und ein anderes Rechtsverständnis zu Schwierigkeiten kommen. „Die Klärung der Sachlage wird nicht einfacher, wenn man sich nur mit Händen und Füßen verständigen kann“, sagt die Clubjuristin. Damit die Versicherung letztendlich bezahlt, sei es wichtig, das richtige Procedere einzuhalten und auf alle zur Verfügung stehenden Hilfsmittel zurückzugreifen.
  • Auf der ganzen Welt gilt: Ruhig bleiben, Unfallstelle absichern, wenn nötig Erste Hilfe leisten und die Rettung verständigen. Am besten wählt man am Handy die Nummer 112 (ohne Vorwahl). Diese internationale Notrufnummer gilt für alle Handynetze weltweit und man wird sofort an die Exekutive oder Hilfsorganisationen des jeweiligen Landes weitergeleitet.
  • Wenn Personen verletzt wurden, ist grundsätzlich die Polizei zu informieren. Bei Sachschäden kann meist auf die Exekutive verzichtet werden. Aber wenn es Sprachbarrieren gibt, die den Datenaustausch erschweren, sollte die Polizei trotzdem gerufen werden – auch wenn eine Art Blaulichtsteuer zur Bezahlung der Einsatzkosten eingehoben wird, empfiehlt Pronebner. Wichtig: unbedingt eine Kopie des Polizeiprotokolls aushändigen lassen.
  • Personalien von Fahrer und Halter des Fahrzeugs, Kfz-Kennzeichen sowie Versicherungsdaten müssen direkt am Unfallort „ausgedeutscht“ werden. Dazu empfiehlt sich, den Europäischen Unfallbericht, mit dem man auf keine wichtigen Angaben vergisst, zu verwenden. In einigen Ländern, z. B. in der Slowakei, Kroatien, Serbien, ist das Mitführen dieses Standard-Formulars in dort zugelassenen Fahrzeugen sogar zwingend vorgeschrieben. „Sicherheitshalber sollten daher Reisende zwei Exemplare dieses Unfallberichts immer im Auto haben. Ist dieser Bericht von beiden Unfallbeteiligten ausgefüllt und unterschrieben, erleichtert das die rasche Schadenabwicklung“, sagt Pronebner. Den Europäischen Unfallbericht gibt es z.B. an den ÖAMTC-Stützpunkten sowie unter www.oeamtc.at/recht zum Download.
  • Man sollte darauf achten, dass man in der Hektik keine falschen Angaben oder Schuldeingeständnisse unterschreibt. „Auch vor der Polizei nie etwas unterschreiben, das man nicht versteht“, rät Pronebner.
  • Ganz wichtig ist, den Unfallhergang und seine Folgen genau zu dokumentieren. Dazu können sowohl Skizzen und Fotos von der Unfallstelle dienen als auch die Kontaktdaten von möglichen Zeugen. „Im Streitfall können solche Beweise sehr hilfreich sein“, sagt die ÖAMTC-Juristin. Genau festhalten sollte man Unfallspuren und -schäden an den beteiligten Fahrzeugen. Bei Fotos sollte man darauf achten, dass im Bild Fixpunkte zu sehen sind, die eine spätere Auswertung erleichtern, beispielsweise Verkehrszeichen oder Kanaldeckel.
  • Liegt das Verschulden nicht eindeutig zur Gänze beim Unfallgegner, muss binnen einer Woche eine Meldung an die eigene Haftpflichtversicherung erstattet werden. „Wer eine Kaskoversicherung und eine Kfz-Insassen-Unfallversicherung hat, kommt rascher zu seinem Geld, auch wenn die Abwicklung über die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht befriedigend abläuft“, so die ÖAMTC-Juristin. Es mache durchaus Sinn, extra für die Dauer einer Reise eine Kaskoversicherung abzuschließen.
  • Bei einem Unfall mit dem Mietwagen ist sofort die Mietwagenfirma zu informieren. Manchmal übernimmt die Mietwagenfirma sogar die Verhandlungen mit dem Unfallgegner. Auf keinen Fall sollte man ohne Rücksprache das Mietauto auf eigene Faust abschleppen oder reparieren lassen. „Die Mietwagenfirma kennt die Gegebenheiten vor Ort meist besser und hat oft eigene Partner für die Reparatur.“
  • Außerdem rät die ÖAMTC-Juristin zur Vorsicht bei „Unfallhelfern“, die anbieten, das Auto in eine Werkstatt zu schleppen. Diese Angebote haben manchmal kriminelle Hintergründe.

Link: ÖAMTC

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