Wien. Die Bank direktanlage.at verwendet in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter anderem eine Klausel, welche die Haftung der Bank für Schäden „welcher Art und Ursache auch immer“ bei leichter Fahrlässigkeit der Bank ausschließt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mahnte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums die Bank ab und forderte sie wegen Unzulässigkeit jener Klausel auf, auf die Verwendung zu verzichten.
Direktanlage.at war laut VKI jedoch lediglich zu einer eingeschränkten Unterlassungserklärung bereit, worauf der VKI Verbandsklage einbrachte. Das Landesgericht erklärte die Klausel für gesetzwidrig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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