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Recht, Tipps

ÖAMTC erstreitet Refundierung von Reiseversicherung – Stornobedingungen waren nicht bekannt

Wien. Der ÖAMTC hat durch eine Musterklage erfolgreich die Stornokosten für ein Mitglied von der Reiseversicherungsgesellschaft eingeklagt.

Laut ÖAMTC-Aussendung musste das Klubmitglied Hildegard H. aus Wien eine Reise krankheitsbedingt stornieren. Die Reiseversicherung verweigerte die Refundierung der Stornokosten.

Begründet wurde dies mit einer angeblich zu spät erfolgten Stornierung. Der vom ÖAMTC angestrebte Prozess zog sich dann über zwei Instanzen.

„Beide Gerichte sprachen dem Clubmitglied die Stornokosten in vollem Umfang zu. Die Versicherung konnte nämlich nicht beweisen, dass die Stornobedingungen dem Mitglied überhaupt zur Kenntnis gebracht worden waren“, fasst ÖAMTC-Jurist Andreas Achrainer die Begründung des positiven Urteils zusammen. „Der Einwand einer verspäteten Meldung ging somit ins Leere.“

Der ÖAMTC rät, beim Abschluss einer Reisestorno-Versicherung den Umfang der Leistung zu überprüfen und auf Übergabe der Versicherungsbedingungen zu drängen.

Link: ÖAMTC

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