
Wien. Im GmbHG-Kommentar von Univ.-Prof. Manfred Straube ist die Wirtschaftskanzlei Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte (KWR) namhaft vertreten.
Jörg Zehetner von KWR kommentierte etwa die §§ 84 bis 88 (Auflösung der Gesellschaft).
Weiters kommentierte Zehetner gemeinsam mit Thomas Haberer (KWR, Universität Wien) die §§ 89 bis 95 (Liquidation) sowie gemeinsam mit David Bauer die §§ 81 bis 83 (Erwerb und Inpfandnahme eigener Geschäftsanteile; Verbot der Einlagenrückgewähr).
Der dreibändige Kommentar im Verlag Manz liegt nun vollständig vor.
Link: KWR