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Recht, Tipps

ÖAMTC: Wie man nach einer verpatzten Reise seine Rechte wahrt

Wien. Die Urlaubshauptsaison neigt sich dem Ende zu. Doch für etliche Heimkehrer hat die Reise ein Nachspiel, zum Beispiel wenn reklamiert werden muss, weil der Urlaub bei weitem nicht das gehalten hat, was das Reisebüro versprochen hat, so der ÖAMTC.

Viele Clubmitglieder wenden sich an die ÖAMTC-Rechtsberatung, um sich juristischen Rat für eine Reklamation zu holen, so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. „Ablehnungen und Beschwichtigungsversuche des Veranstalters muss man nicht hinnehmen. Oft bringt eine Intervention eine akzeptable Lösung.“

Besonders bei All-Inclusive-Reisen seien heuer schon große Enttäuschungen und Ärgernisse aufgetreten. Beispielsweise, weil es nicht ausreichend gekühlte Getränke und nicht die ganze Auswahl der Speisen für alle Gäste gab, und das in Vier-Sterne-Hotels.

Ein weiterer Fall: Das Hotelpersonal räumte gegen großzügige Trinkgelder Getränke für ausgewählte Gäste auf die Seite. Und ewige Dauerbrenner seien Lärm am Urlaubsort und Flugärgernisse wie Verspätungen, Überbuchungen oder Annullierungen, so der ÖAMTC.

Böser Brief im Postkasten

Andere Ärgernisse kommen nach dem Urlaub, wenn ein ausländisches Strafmandat in den Briefkasten flattert. Viele Clubmitglieder melden sich bei der ÖAMTC-Rechtsberatung ihres Landesclubs, weil sie fremdsprachige Schreiben mit Zahlungsaufforderungen in der Post vorgefunden haben oder weil nach der Rückkehr die Mietwagenfirma zu Unrecht Ersatz für Schäden am Mietwagen verlangt.

„Als Laie weiß man oft gar nicht, wo man mit seiner Beschwerde ansetzen soll. In so einem Fall ist es besser, sich zuerst beraten zu lassen, als auf eigene Faust zu versuchen, etwas zu erreichen“, rät Pronebner.

Die ÖAMTC-Juristen haben unter www.oeamtc.at/reiserecht die wichtigsten Informationen darüber zusammengefasst, wie man bei Problemen juristischer Natur zu seinem Recht kommt – vor, während und nach einer Urlaubsreise. Zu den am häufigsten angesprochenen Themen gehören: Reisestorno, Flugausfälle, Reisemängel, verschwundene Gepäckstücke, Probleme mit ausländischen Behörden oder Autoverleihern.

Link: ÖAMTC-Portal Reiserecht

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