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Recht

Elektronische Fußfessel reizt die Manager in Haft

Wien. Seit 1. September ist das Instrument der elektronischen Fußfessel in Österreich in Kraft. Es soll in weniger schweren Fällen für einen überwachten Hausarrest sorgen und damit die Justizanstalten entlasten.

Bis jetzt interessieren sich vor allem prominente Manager in Untersuchungshaft dafür: Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner und AvW-Chef Wolfgang Auer-Welsbach. Immerhin betragen die Kosten für den Häftling 22 Euro pro Tag.

Der Chef der Kärntner Finanzgruppe AvW, Wolfgang Auer-Welsbach, hat über Anwalt Michael Sommer bereits beim Landesgericht Klagenfurt den Antrag auf die elektronische Fußfessel einbringen lassen – laut Medienberichten den ersten in Österreich.

Auch der ehemalige Generaldirektor der Bawag P.S.K., Helmut Elsner, hat über seinen Anwalt Jürgen Stephan Mertens angekündigt, die elektronische Fußfessel beantragen zu wollen. Davor war ein Antrag Elsners auf Enthaftung aus Gesundheitsgründen abgelehnt worden – wie schon mehrere Male.

Die Verfahrensweise

Laut Justizministerium soll die elektronische Fußfessel jährlich bei rund 500 Untersuchungshäftlingen bzw. zu kurzen Freiheitsstrafen verurteilten Straftätern eingesetzt werden. Die Maßnahme ist nur mit Zustimmung des Betroffenen und seinen Angehörigen möglich. Über die Genehmigung entscheidet der zuständige Haftrichter im Straflandesgericht bzw. bei rechtskräftig verurteilten Straftätern der Leiter der jeweiligen Justizanstalt.

Prinzipiell in Frage kommen U-Häftlinge und Straftäter, die zu einer Freiheitsstrafe bzw. Reststrafe von nicht mehr als einem Jahr rechtskräftig verurteilt sind. Letztere können ihre Freiheitsstrafe daheim absitzen.

Zu den Anspruchsvoraussetzungen gehört ein geregelter Lebensablauf im Sinne einer Beschäftigung oder Ausbildung. Es ist nicht erforderlich, dass die Person täglich arbeitet oder eine Ausbildung besucht, es soll nur regelmäßig stattfinden. Der Gedanke dahinter ist, dass der Häftling sozial integriert sein soll.

In ihrer Unterkunft wird die Person elektronisch in der Einhaltung der festgelegten Anwesenheitszeiten überwacht, so das Justizministerium: „Zu diesem Zweck hat sie am Fuß einen Sender zu tragen, der mit einer Basisstation in der Unterkunft kommuniziert.“ Wird eines der Geräte entfernt oder werden die Anwesenheitspflichten verletzt, wird ein Alarm ausgelöst. Die elektronische Überwachung der Insassen wird von einer Aufsichtszentrale wahrgenommen werden, die innerhalb des Strafvollzugs angesiedelt ist.

Wird der Antrag auf Fussfessel bewilligt, zahlt der Betroffene für jeden damit verbrachten Tag 22 Euro. Im Fall der Uneinbringlichkeit kommt für die Unkosten die Republik auf, so das Justizministerium.

Link: Justizministerium

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