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Recht

EuGH kippt auch österreichisches Glücksspiel-Monopol, doch neue Regelung kommt

Wien. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun auch das österreichische Glücksspiel-Monopol gekippt: Die seinerzeitige Vergabe an die Casinos Austria ohne Ausschreibung widerspricht dem EU-Recht. „Die österreichischen Rechtsvorschriften, die das Recht zum Betrieb von Spielbanken Gesellschaften mit Sitz in Österreich vorbehalten, verstoßen gegen das Unionsrecht“ heißt es konkret in der Mitteilung des EuGH.

Allerdings hat Österreich in der Zwischenzeit bereits eine Neufassung des Glücksspielgesetzes beschlossen.

Die Neufassung sieht Ausschreibungen vor und gilt daher als nicht durch den aktuellen EuGH-Entscheid gefährdet. Wie die Ausschreibung der künftig 15 Casino-Lizenzen ablaufen soll, wird derzeit noch verhandelt. Das Gesetz schreibt eine transparente Vergabe unter der Oberhoheit des Finanzministeriums vor; EU-Ausländer dürfen sich bewerben.

Link: EuGH-Urteil im Fall Österreich (zusammenfassende Pressemeldung)

Link: EuGH-Urteil im Volltext (Entscheidungsdatenbank)

Link: Finanzministerium

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