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M&A, Recht

ÖBB und ÖIAG: Wirtschaftskanzleien als Wahlkampfthema

©C. Hikade / Parlament

Wien. Vor den anstehenden Wahlen in Wien und der Steiermark werden die Honorare der Wirtschaftsanwälte bei staatlichen und staatsnahen Unternehmen öffentlich aufs Korn genommen – ein neues Thema für die Politik.

Für die beiden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP gehen die Geschäftsführer bzw. Generalsekretäre in die Offensive. Betroffen ist nach der Kanzlei Lansky, Ganzger & Partner (LGP) bei der ÖBB nun die Kanzlei Cerha Hempel Spiegelfeld (CHSH) bei der ÖIAG.

Erst vor zwei Wochen wurde LGP von ÖVP-Politikern, darunter ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger öffentlich vorgeworfen, u.a. bei der Bundesbahn ÖBB zu hohe Honorare zu verrrechnen und SPÖ-Parteienfinanzierung zu betreiben.

Nun wird der Kanzlei CHSH, konkret Managing Partner Edith Hlawati von SPÖ-Geschäftsführer Günther Kräuter vorgeworfen, der Staatsholding ÖIAG Stundensätze bis zu 2000 Euro zu verrechnen. Außerdem sei ihr Aufsichtsratsmandat bei der Telekom Austria unvereinbar mit ihrer Beratertätigkeit für die ÖIAG.

Die Vorwürfe werden zurückgewiesen.

Als „völlig aus der Luft gegriffen“ bezeichnet die ÖIAG die Vorwürfe von Kräuter „in Bezug auf die Beratungskosten durch die Anwältin Dr. Edith Hlawati“. Wie aus dem Geschäftsbericht der Telekom Austria ersichtlich sei, hätten die gesamten von der Kanzlei CHSH der Telekom Austria in Rechnung gestellten Beratungskosten für das Jahr 2009 nur 495.000 Euro betragen, so die ÖIAG.

„ÖIAG-Geldverschwendung“

Kräuter hatte in einer OTS-Aussendung von einer beinahe zehn Mal höheren Summe gesprochen, Zitat: „Dem Vernehmen nach betragen die Beratungskosten der von ÖIAG-Chef Michaelis bei Sitzungen zur Beratung beigezogenen Anwältin Dr. Edith Hlawati bis zu 2.000 Euro pro Stunde. Insgesamt soll die Beraterin die astronomische Jahressumme von 4,5 Millionen Euro im ÖIAG-Telekombereich erreichen. Die steuerzahlende Bevölkerung soll über alle Details dieser ÖIAG-Geldverschwendung Kenntnis erlangen“, wird formuliert.

Gleichzeitig stelle die kontrollierende Tätigkeit Hlawatis in der Telekom einen schweren Verstoß gegen die Corporate Governance Prinzipien dar. Kräuter will nun eine parlamentarische Anfrage an Finanzminister und Vizekanzler Josef Pröll einbringen, hat er angekündigt.

„Marktübliche Stundensätze“

Kräuters Vorwürfe werden scharf zurückgewiesen. Die ÖIAG hält fest, dass ihr im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der Telekom Austria „von Fr. Dr. Hlawati bzw. ihrer Kanzlei“ im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Beratungskosten in Rechnung gestellt worden seien; auch der angeführte Stundensatz sei falsch. „Wenn die Kanzlei für die ÖIAG tätig wird, so zahlt sie den für die Beratungsleistungen von Wirtschaftskanzleien marktüblichen Stundensatz, der bei weitem unter dem hier angeführten Wert liegt. Auch der Vorwurf des Verstoßes gegen Corporate Governance Prinzipien wird entschieden zurückgewiesen. Alle Bestimmungen des Aktienrechts sowie der Corporate Governance werden erfüllt.“

Auch LGP-Chef Lansky hat die u.a. in einer Aussendung Kalteneggers über das APA-OTS-System geäußerten Vorwürfe der ÖVP zurückgewiesen und als „offensichtlich anlassfrei“ bezeichnet. So habe es etwa die vorgeworfenen Geldflüsse an die SPÖ nicht gegeben.

„Bezüglich der Rechtsberatung der ÖBB durch die Kanzlei haben sowohl Dr. Gerald Ganzger wie auch ich in den letzten Wochen mehrfach klargestellt, dass unsere Kanzlei von den ÖBB keinen einzigen Euro ohne die entsprechende Leistung erhalten haben. Wir haben für diese Leistungen klare und nachvollziehbare Honorarnoten nach branchenüblichen Stundensätzen gelegt.“

Zwischen Lansky und Kaltenegger soll es nun eine Art Gipfeltreffen geben, um „offene Fragen“ zu klären, hat der ÖVP-Politiker angekündigt. Die Kanzlei LGP wiederum hat eine Klage gegen bestimmte Äußerungen von ÖVP-Politikern angekündigt.

Link: OTS-Aussendung Kräuter

Link: OTS-Aussendung ÖIAG

Link: OTS-Aussendung Kaltenegger

Link: OTS-Aussendung Lansky

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