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Recht

Schönherr-Klient Danone bleibt im Slogan-Streit mit AMA-Marketing weiter siegreich

Christian Hauer © Schönherr Rechtsanwälte

Wien. Der französische Lebensmittelkonzern Danone verteidigt seinen Slogan „Actimel stärkt Ihre Abwehrkräfte“ in Österreich weiterhin erfolgreich: Das Oberlandesgericht Wien hat jetzt eine von Schönherr erwirkte Einstweilige Verfügung bestätigt, wonach die Agrarmarkt Austria Marketing (AMA-Marketing) mit ihrem Slogan „Jedes Joghurt stärkt Ihre Abwehrkräfte“ dem Danone-Text zu nahe gekommen ist.

Das Verbot des AMA-Slogans bleibt daher aufrecht. Laut Medienberichten laufen nun möglicherweise Vergleichsverhandlungen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Schönherr hatte für Danone im Juni 2010 eine Einstweilige Verfügung gegen die AMA erwirkt: Die Kanzlei vertrat den riesigen französischen Joghurthersteller bei seiner Unterlassungsklage gegen die AMA und deren im Februar 2010 begonnene Joghurt-Werbekampagne. Das Handelsgericht Wien entschied damals mit sofortiger Wirkung, dass die AMA nicht mehr mit Behauptungen wie „Jedes Joghurt stärkt Ihre Abwehrkräfte“ werben darf.

Jedes oder Actimel?

Der von Danone entwickelte Joghurtdrink Actimel wird seit 1996 in Österreich vertrieben und verfügt über die probiotische Kultur „Lactobacillus Casei Defensis“, so die Kanzlei in der seinerzeitigen Aussendung. Der Werbeslogan „Actimel stärkt Ihre Abwehrkräfte“ sei heute 86 Prozent der Österreicher bekannt.

Anfang 2010 startete die AMA eine Werbekampagne mit dem Titel „Jedes Joghurt stärkt Ihre Abwehrkräfte“. Dagegen ging Danone mit Klage und Antrag auf Einstweilige Verfügung vor. Nach Ansicht von Danone wurde mit dieser Werbung der bekannte Actimel-Slogan unterlaufen und kritisiert. Es solle beim Publikum der Eindruck erweckt werden, dass es auf die in Actimel enthaltenen probiotischen Keime überhaupt nicht ankomme, weil grundsätzlich „jedes“ Joghurt die Abwehrkräfte stärke. „Mit der aktuellen Einstweiligen Verfügung konnten wir nun einen wichtigen Etappensieg erringen“, so Schönherr-Partner Christian Hauer damals.

Die AMA ging gegen die Einstweilige Verfügung in Rekurs. Letztlich hat das Oberlandesgericht Wien den Entscheid aber bestätigt, meldet jetzt die „dlz Agarzeitung“. Die AMA müsste nun den Obersten Gerichtshof (OGH) anrufen, laut dlz werden aber möglicherweise stattdessen Vergleichsverhandlungen geführt.

Offiziell ist bisher nur, dass die AMA vor dem OLG verloren hat, das hat eine Sprecherin gegenüber Medien bestätigt. Von Schönherr gibt es noch kein öffentliches Statement.

Update (13.9.2010): Schönherr hat bestätigt, dass das Urteil ergangen ist.

Link: Schönherr

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