
Wien. Die Wirtschaftskanzlei Wolf Theiss hat für ihren Klienten Danish-Polish Telecommunications Group (DPTG) eine Rekord-Entschädigung erstritten: Von einem Wiener Schiedsgericht wurde DPTG die Entschädigungssumme von rund 400 Millionen Euro zugesprochen.
Zahlen muss der polnische Telekommunikations-Marktführer Telekomunikacja Polska (TPSA).
Am 3. September entschied das Schiedsgericht im Verfahren gegen die Telekomunikacja Polska S.A. (TPSA) zugunsten der Wolf Theiss Mandantin DPTG und sprach dem Unternehmen eine Entschädigung über 2,9 Milliarden Dänische Kronen inklusive Zinsen (rund 400 Mio. Euro) zu, teilt Wolf Theiss in einer Aussendung mit.
Die beiden Parteien waren ein Joint Venture zur Errichtung und zum Betrieb eines zentralen Teils der polnischen Telekommunikationsinfrastruktur eingegangen. Der Streitfall bezog sich auf die Gewinnverteilung aus diesem Gemeinschaftsunternehmen. Die DPTG zugesprochene Summe bezieht sich auf den Zeitraum von 1994 bis Mitte 2004 und schließt damit Phase 1 des UNCITRAL Schiedsgerichtsverfahrens ab.
„Wir freuen uns sehr über diesen großen Erfolg für DPTG“, sagt der federführende Rechtsanwalt Christoph Liebscher, Partner und Leiter des Schiedsgerichtsteams von Wolf Theiss.
Integraler Bestandteil des Telekom-Marktes
Die Danish-Polish Telecommunications Group I/S wurde Anfang der 1990er Jahre gegründet, um gemeinsam mit der damals noch in Staatsbesitz befindlichen polnischen Telekommunikationsgesellschaft die Finanzierung, Errichtung und den Betrieb eines großen Teils des polnischen Telekommunikationsnetzes durchzuführen: die „Nord-Süd-Verbindung“ (North-South Link, „NSL“).
Dieses Projekt stellte eines der ersten großen Gemeinschaftsprojekte von öffentlichen und privaten Unternehmen zur Modernisierung des Telekommunikationsnetzes in Mittel- und Osteuropa dar. Nach Fertigstellung wechselte die inzwischen privatisierte und in TPSA umbenannte polnische Gesellschaft einseitig bestehende Anlagenteile aus und erweiterte das bestehende System. In weiterer Folge weigerte sich TPSA, der DPTG die vollen, aus dem Verkehr über den NSL erzielten Gewinne, wie im Gewinnverteilungsvertrag festgelegt, auszuzahlen.
„Wir sind höchst zufrieden mit der Zusammenarbeit mit Wolf Theiss in diesem Schiedsgerichtsverfahren“, so DPTG. „Sie waren in allen schwierigen Rechtsfragen sattelfest und auch eine große Inspirationsquelle für uns. Es ist auch der Professionalität von Wolf Theiss zu verdanken, dass wir schließlich ein so hervorragendes Resultat erzielt haben.“
Link: Wolf Theiss