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Recht

Meinl Bank zählt Urteile: „In den letzten Tagen 6 zu 1 für uns“

Wien. Neue Runde von Urteilen in der Causa Meinl European Land (MEL): in den vergangenen 14 Tagen „haben sechs von sieben Urteilen die Rechtsansicht der Meinl Bank bestätigt“, teilt die Meinl Bank mit. Sie steht wie berichtet derzeit in Vergleichsverhandlungen mit tausenden Anlegern bzw. deren Anwälten.

Freilich hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien gerade einem Kläger recht gegeben und von „grob irreführender Darstellung der Veranlagungssicherheit im Verkaufsprospekt“ gesprochen, berichten Medien.

Andererseits hat eine vom Handelsgericht Wien gerade zugestellte Entscheidung die Klage einer MEL- Anlegerin abgewiesen, freut sich die Bank: Die Anlegerin war laut Gericht über die Risiken des Wertpapiergeschäfts informiert, hatte ein entsprechendes Risikoprofil ausgefüllt und es war ihr aufgrund ihrer Berufserfahrung bekannt, dass Immobilien im Wert fallen, oder belastet werden können, so die Bank.

Die Klägerin sei auch darüber informiert gewesen, dass es „bei bisher gutem Kursverlauf aufgrund besonderer Umstande zu Kursstürzen kommen kann“, so die Meinl Bank.

Für Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl ist das Urteil ein Zeichen dafür, dass „die heimischen Gerichte das Prinzip Aktienkauf auf Probe, also Gewinnmitnahme bei steigenden, und Gerichtsklagen bei fallenden Kursen nicht unterstützen“.

Die Meinl Bank verhandelt allerdings derzeit weiterhin – aus „sozialen Gründen“, wie sie betont – über einen Vergleich mit weiteren Anlegern.

Stattliche Sammelklagen

Derzeit sind rund 2900 Zivilklagen von Anlegern in Zusammenhang mit MEL anhängig. Der überwiegende Teil der Klagen bezieht sich auf angebliche oder tatsächliche Fehler bei der Kundenberatung durch unabhängige Finanzberater, so die Meinl Bank selbst. Ihre Meinung: „laut Wertpapieraufsichtsgesetz haften Berater für allfällige Beratungsfehler.“

Rund 50 Gerichtsentscheidungen in erster Instanz liegen in Zusammenhang mit MEL Anlegerklagen bereits vor. In zwei Drittel dieser Entscheidungen erhielt die Meinl Bank recht und es wurde bestätigt, dass Anleger, die in Aktien oder Zertifikate investieren, auch mit Kursverlusten rechnen müssen, so die Bank. Gegen die übrigen Urteile habe man Berufung eingelegt.

Link: Meinl Bank

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