Open menu
Recht

Erster Häftling mit Elektronischer Fußfessel auf dem Weg nach Hause

Wien. Bereits 100 Anträge auf die Elektronische Fußfessel liegen in Österreich vor: Heute, Mittwoch, wird der erste Häftling mit einer solchen versehen in die relative Freiheit des Hausarrests entlassen.

Konkret handelt es sich laut Medienberichten um einen wegen Betrugs verurteilten Familienvater aus Salzburg. Die Zulassungsbedingungen schreiben vor, dass Fußfessel-Träger einen geregelten Zeitablauf haben müssen.

Als Nachweis dafür gilt vor allem Berufstätigkeit oder Ausbildung – auch in Teilzeit. Der Gefangene muss die Kosten von 22 Euro am Tag selbst tragen.

Gedacht ist das Instrument vor allem für Untersuchungshäftlinge bzw. verurteilte Straftäter mit geringeren Delikten, die auf diese Weise u.a. vor einem Verlust des Arbeitsplatzes bewahrt werden sollen, was gleichzeitig die Justizanstalten entlastet.

Link: Justizministerium

Weitere Meldungen:

  1. Gericht will mindestens 60 Prozent Joghurt im „Frozen Yoghurt“
  2. Rechtsschutz bei Staatsakten: Gericht streicht intransparente Klausel
  3. Austrian verteidigt Corona-Hilfe vor dem EuGH mit Kanzlei E+H
  4. Nach VKI-Klage: „Dauerrabatt“ der Grawe ist unzulässig