Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Tipps

Im Streit Meinl Bank gegen Anleger tut sich eine neue Front auf

Wien/London. Die Meinl Bank fühlt sich laut einer Aussendung von einer neuen Macht im Clinch um die MEL-Verluste bedroht: Ein Haftpflichtversicherer der Finanzberater, über die seinerzeit MEL-Papiere vertrieben wurden, lasse derzeit massenhaft Haftungsfreizeichnungen unterschreiben. Es handele sich um ein Versicherungsbüro, das Repräsentant der britischen Lloyds sei, so die Bank.

Das Büro gefährde damit den Vergleich mit tausenden Anlegern, der gerade verhandelt wird.

Wie berichtet, hat sich die Meinl Bank auf freiwilliger Basis mit der Arbeiterkammer (AK) sowie den Rechtsanwaltskanzleien Christandl und Niebauer auf „soziale Lösungen“ (Wortschöpfung der Meinl Bank) für rund 6.000 MEL- Kleinanleger geeinigt. Dafür wendet die Bank laut eigenen Angaben rund 18,3 Mio. Euro auf.

Bei Annahme des Vergleichs erhalten die Anleger ein Drittel der Differenz zwischen Kaufbetrag und dem in Folge der Kursverluste geringeren Wert der Veranlagung und treten ihre Ansprüche an die Meinl Bank ab.

Da der Großteil der Anleger von unabhängigen Finanzberatern beraten worden ist, entspricht „es der Gesetzeslage, dass Berater im Falle von Fehlberatungen zur Verantwortung gezogen werden“, so die Bank. Nun gefährde ein Berufshaftpflichtversicherer für Finanzdienstleister diese Lösungen, indem versucht werde, „auf Kosten der Anleger“ deren Klagsansprüche gegenüber Finanzberatern außer Kraft zu setzen.

„Sozialpartnerschaftliche Lösung“

Die Motivation sei klar: Im Falle von Fehlberatungen haften die Finanzdienstleister und damit würden in Folge die Haftpflichtversicherungen zu Zahlungen herangezogen werden.

Die Bank jedenfalls stehe „zu den sozialen Lösungen und warnt gemeinsam mit AK und den betroffenen Kanzleien die Anleger davor, formularmäßige Haftungsfreizeichnungen für Finanzberater, die derzeit im Umlauf sind, zu unterzeichnen“, heißt es in eine Aussendung der Bank.

In dem Schreiben fordere der Versicherer seine Versicherungsnehmer – die Finanzdienstleister – auf, sich von ihren Kunden bestätigen zu lassen, dass eine umfassende Beratung und Risikoaufklärung erfolgt sei – unabhängig  davon, ob dies der Fall war oder nicht, behauptet die Meinl Bank.

Link: Meinl Bank

Weitere Meldungen:

  1. Allianz: Jörg Hipp folgt als Vorstand auf Christoph Marek
  2. Christian Kucher leitet Region Süd-West bei der Aktuell-Gruppe
  3. Versicherungsmakler: Neues Studium, KI-Tools, Private Equity-Aufmarsch
  4. Wüstenrot will mehr digitale Schnittstellen zu den Maklern