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Recht, Tipps

Brille oder Kontaktlinsen im Auto? Neuer Führerschein macht Überprüfung für Polizei leichter

Wien. Auch mit einer Sehschwäche darf man Auto fahren, wenn die ärztlich vorgeschriebenen Kontaktlinsen bzw. Brille getragen werden. Im alten österreichischen Führerschein gibt es einen Eintrag, der dies in Worten besagt. Doch im neuen Scheckkarten-Führerschein stehen Codes, erinnert ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.

Die Einführung dieser harmonisierten EU-Codes sei ein Anlass zu überprüfen, ob der Eintrag im eigenen Führerschein noch aktuell ist. Denn künftig kann EU-weit leichter kontrolliert werden.

So verbirgt sich hinter der Zahl 01.01 die Pflicht zur Brille, 01.02 steht für Kontaktlinsen, 01.06 für Brillen oder Kontaktlinsen.

Der Grund für die Zahlencodes ist ein pragmatischer: Die Führerscheine im Scheckkartenformat sind kleiner als die Papierführerscheine und Zahlen-Codes sind platzsparender als Worte. „Außerdem werden sie in der gesamten EU verstanden“, so die ÖAMTC-Juristin – und können daher auch im Ausland künftig leichter kontrolliert werden.

Überprüfung auf Aktualität

Eine Überprüfung sei jedenfalls anzuraten: „Mancher hat vielleicht auf Kontaktlinsen gewechselt, im Führerschein ist aber noch das Tragen einer Brille vermerkt. Das kann bei einer Verkehrskontrolle zu Problemen führen“, heißt es.

Manchmal ist es auch notwendig, einen Vermerk entfernen zu lassen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man durch eine Operation seine Sehschwäche korrigieren lässt und danach keine Sehhilfe mehr braucht.

Link: Informationen zu Vermerken und Codes im Führerschein unter www.oeamtc.at/fuehrerschein

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