Wien. Mit Juli 2009 ist die sogenannte „Kopiergebühr“ bei den Gerichten deutlich erhöht worden: statt 40 Cent sind es jetzt ein Euro pro Seite. Die Erhöhung hat dem Staatssäckel deutliche Mehreinnahmen gebracht, berichtet krone.at: Wurden davor rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr erlöst, so brachten die ersten 12 Monate seit Einführung dem Staat knapp 3 Millionen Euro.
Eine Kostenrechnung, die die Erhöhung rechtfertigen würde, scheint es laut dem Bericht allerdings nach wie vor nicht zu geben.
Bezahlen müssen die Gebühr typischerweise Anwälte, die für ihre Klienten Akten brauchen – und letztendlich kommen natürlich letztere dafür auf. Die Rechtsanwälte und die Verbraucherschützer haben seinerzeit scharf gegen die Erhöhung protestiert.
Link: krone.at-Bericht