Wien. Seit kurzem gibt es für Ärzte die Möglichkeit, in der Rechtsform der GmbH, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zusammen zu arbeiten.
Doch diese Form der Gruppenpraxis hat Vor? und Nachteile, warnt TPA Horwath: Steuerlich können Ärzte oft „als Einzelunternehmer oder in einer OG deutlich besser aussteigen“. Empfehlenswert sei die Ärzte-GmbH derzeit nur, wenn hohe Investitionen anstehen. >>> Weiter auf Recht.Extrajournal.Net