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Recht

Strafrechts-Reform 1: Rechtsanwaltskammer lehnt „Wirtschafts-Kompetenzzentren“ ab

Gerhard Benn-Ibler © ÖRAK

Wien. Die Begutachtungsfrist für das sogenannten „Strafrechtliche Kompetenzpaket“, das unter anderem die Einführung von „Wirtschaftskompetenzzentren“ am Sitz der vier Oberlandesgerichte vorsieht, läuft gerade ab.

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) lehnt diese Pläne in seiner von RA Wolfgang Moringer vorbereiteten Stellungnahme als klassische Anlassgesetzgebung und grundsätzlichen Eingriff in die gegebene und bewährte Gerichtsorganisation ab, heißt es in einer Aussendung.

Die von der Politik mit der Einrichtung solcher „Wirtschaftskomptenzzentren“ verknüpften Erwartungen würden mit Sicherheit nicht erfüllt, befürchtet ÖRAK-Präsident Gerhard Benn-Ibler. Ein solches „Kompetenzzentrum“ einzurichten, indem man bereits vorhandene Kapazitäten an einem Ort bündle, führe keineswegs zu einer Erhöhung der Kompetenz, als vielmehr zu einer Erhöhung der Konzentration. Dies sei der falsche Ansatz, so Benn-Ibler, der in diesem Zusammenhang von einer Mogelpackung spricht.

Wesentlich besser sei es, die notwendige Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten auf breiter Basis zu forcieren. „Kompetenz muss überall dort angesiedelt sein, wo Recht gesprochen und verfolgt wird“, erklärt Benn-Ibler, „Das gelingt nur über eine generelle Verbesserung der Aus- und Fortbildung, und zwar an allen Gerichtshöfen erster Instanz“.

Kompliziert im Umgang

Darüber hinaus würden durch die Einrichtung solcher „Kompetenzzentren“ zwangsläufig zwei Klassen von Gerichten und Staatsanwaltschaften entstehen – „kompetente“ und „inkompetente“. Die dabei gezogene Trennlinie sei alles andere als sachgerecht. Geplant ist, Schäden ab einer Größenordnung von 5 Millionen Euro in die Zuständigkeit der neuen „Kompetenzzentren“ zu übertragen.

Die Einrichtung solcher „Kompetenzzentren“ würde zudem zu einer erheblichen Komplikation der Ermittlungstätigkeit führen. „Die Staatsanwaltschaft kann ihre Ermittlungsbefugnis tatsächlich nur dann wahrnehmen, wenn sie auch vor Ort ist. Dies wäre jedoch nach den vorliegenden Plänen nicht möglich“, so Benn-Ibler.

Außerdem wäre mit der Schaffung solcher „Kompetenzzentren“ eine erhebliche Erschwerung des Zugangs zum Recht verbunden. Für alle Handlungen wäre eine kostenintensive Anreise zum Sitz des jeweiligen „Kompetenzzentrums“ notwendig, so die Aussendung.

Link: ÖRAK

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