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Recht

Prozessfinanzierer Foris wirbt mit Österreich-Erfahrungen um deutsche Konsumentenschützer

Gerrit Meincke © Frank Reinhold / Foris AG

Bonn/Brüssel. EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat angekündigt, die Pläne zur EU-weiten Zulassung der Sammelklage vorläufig nicht zu beschleunigen. Die Befürchtung lautet, dass krisenbedingt angeschlagene Unternehmen durch milliardenschwere Schadenersatzforderungen zu sehr belastet werden könnten, heißt es.

In Deutschland bzw. Österreich ist eine Bündelung von Klagen aber dennoch schon jetzt rechtlich möglich – darauf weist der deutsche Finanzdienstleister Foris AG hin: Gerade seine positiven Erfahrungen in Österreich sollen jetzt auch die deutschen Konsumentenschützer bewegen, mit ihm abzuschließen, hofft der Prozessfinanzierer.

„Es handelt sich dabei um die so genannte ‚Objektive Klagehäufung’ nach § 260 der Zivilprozessordnung“, erklärt Professor Dr. Ulrich Tödtmann, Vorstand der Foris AG und Honorarprofessor an der Universität Mannheim, die deutsche Rechtslage. Das Prinzip: Ein Vertreter ruft Geschädigte gezielt dazu auf, als Gruppe aktiv zu werden und ihre Rechte an ihn abzutreten. Der Vertreter zieht dann im Namen der Geschädigten vor Gericht – im Falle eines Sieges erhalten diese eine Entschädigung. Diese Vertreterfunktion können in Deutschland rechtlich gesehen nur Verbraucherschutzvereine oder Rechtsanwälte übernehmen. Die Rechtslage in Österreich ist ähnlich.

Zurückhaltung in Deutschland

Bislang haben jedoch deutsche Verbraucherschützer solche Massenaktionen kaum initiiert – wegen des hohen Prozessrisikos und des enormen Aufwands, so die Foris AG in einer Aussendung. Das materielle Risiko lasse sich allerdings durch das Einschalten eines Prozessfinanzierers abfedern: „Die juristischen Dienstleister finanzieren sämtliche Honorare und Gutachten“, erklärt Tödtmann. „Und im Falle einer gerichtlichen Niederlage übernehmen sie auch die Prozesskosten sowie die Kosten der Gegenpartei.“ Im Gegenzug erhalten Prozessfinanzierer bei einem siegreichen Verlauf eine Erfolgsbeteiligung, die in der Regel zwischen 10 und 30 Prozent liegt.

Dass sich das Instrument der „Sammelklage“ im Interesse des Verbraucherschutzes sinnvoll nutzen lässt, ohne dabei zugleich in amerikanische Verhältnisse mit Schadenersatz in Milliardenhöhe abzudriften, zeige der Blick nach Österreich. „Wir haben dort bereits seit 2001 mehrere solcher Sammelklagen mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) erfolgreich durchfechten können“, sagt Gerrit Meincke, Leiter Prozessfinanzierung bei Foris.

Der VKI, österreichisches Pendant zu den deutschen Verbraucherzentralen, hat in den vergangenen Jahren so für rund 7.000 Verbraucher Ansprüche in Höhe von insgesamt 21 Millionen Euro durchgesetzt. So konnte der VKI beispielsweise durch eine Sammelklage für rund 700 Kreditnehmer die Herausgabe von zuviel bezahlten Kreditzinsen gegen die BAWAG P.S.K. Gruppe geltend machen. Die Zinsanpassungsklauseln der verschiedenen Verbraucherkredite, die die beklagte Bank vereinbart hatte, erwiesen sich in allen Fällen als gesetzeswidrig.

Gemeinsam mit dem VKI liegt man außerdem gerade im Clinch mit dem Finanzunternehmen AWD; der Ausgang dieser Sammelklagen mit insgesamt rund 2500 Geschädigten wird einen wesentlichen Einfluss auf die Schönheit der nächsten Foris-Bilanzen haben, meinen Branchenbeobachter.

„Unterstützen aussichtsreiche Klagen“

„Wir halten diese Form der >Sammelklage< – die nichts anderes als eine >Objektive Klagehäufung< nach deutschem Prozessrecht ist – für ein probates Mittel, Verbraucherschutzrechte zu stärken. Hier unterstützen wir als Prozessfinanzierer gerne aussichtsreiche Klagen“, so Foris-Vorstand Tödtmann.

Schützenhilfe wünscht sich der Jurist dennoch vom Gesetzgeber: „Im Sinne des Verbraucherschutzes sollten die Massenverfahren endlich gesetzlich geregelt werden.“ Jedes Jahr verzichteten tausende von Privatpersonen auf ihr gutes Recht, weil sie das Risiko scheuen, das ein Gerichtsprozess mit sich bringt, meint er. „Für die Verbraucherschutzverbände bedeutet es einen hohen Aufwand, Geschädigte gezielt dazu aufzurufen, sich als Gruppe aktiv an einer solchen Sammelklage zu beteiligen und dem Gericht bereits vor Prozessbeginn eine Liste mit den Namen jedes einzelnen Klägers vorzulegen“, so Tödtmann.

Hier seien die EU und der deutsche Gesetzgeber gefragt, Verbraucherschützern oder staatlichen Stellen das Sonderrecht einzuräumen, im Namen von Opfern klagen zu dürfen, ohne vorab jeden Einzelkläger zu benennen.

In Österreich steht die Schaffung eines neuen Instruments der Sammelklage auf der Vorhabensliste der jetzigen Koalitionsregierung und das Justizministerium hat mit der Vorbereitung begonnen, der Zeitpunkt einer etwaigen Einführung ist aber noch offen.

Link: Foris AG

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