Wien. Ab 1. November müssen sich Bankkunden in Österreich ausweisen, wenn sie Geld von einem anonymen Losungswort-Sparbuch abheben wollen, das schreibt das im Sommer novellierte Bankwesengesetz (BWG) vor.
Bis jetzt galt dies nur für Beträge ab 15.000 Euro; bei geringeren Summen reichte die Vorlage des Sparbuchs und das Nennen des Losungsworts.
Benötigt wird künftig ein amtlicher Lichtbildausweis, also etwa der Reisepass, es gilt aber auch der Führerschein. Mit der Novelle zum BWG hat Österreich die einschlägige EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt.
Bei einem Girokonto oder auf Namen lautenden Sparkonto ist übrigens kein Ausweis erforderlich, da diese ja bereits identifizierbar sind. Ein anonymes Sparbuch kann aber weitergegeben werden, weshalb es ein potentielles Instrument zur Geldwäsche ist, lautet die Begründung für die verschärften Bestimmungen. In der Vergangenheit hat die österreichische Bankbranche diese Eignung stets bestritten.
Link: Finanzministerium (BMF)