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Recht

OGH bestätigt Geldbußen gegen Druckchemikalien-Hersteller

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht hat eine Geldbußenentscheidung gegen vier Unternehmensgruppen im Bereich Druckchemikalien bestätigt.

Das Kartellgericht hatte im April 2010 in erster Instanz auf Grund von Anträgen der BWB insgesamt 1,519.000 Euro Geldbußen verhängt.

Betroffen waren laut Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) folgende Unternehmen:

  • Donau Chemie AG und das verbundene Unternehmen Donauchem GmbH, beide Wien, 675.000 EUR,
  • DC Druck-Chemie Süd GmbH & Co. KG, Großebersdorf, 397.000 EUR,
  • Brenntag Austria Holding GmbH und Brenntag CEE GmbH, beide Wien, 381.000EUR,
  • Ashland-Südchemie-Kernfest GmbH, Deutschland, und Ashland Südchemie Hantos Ges.m.b.H., Wien, 66.000 EUR.

Nun hat der OGH die Entscheidungen bestätigt (16 Ok 5/10 vom 4.10.2010). BWB-Generaldirektor Theodor Thanner: „Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist ein großer Erfolg. Neben der Höhe der Geldbuße wurde auch deren Berechnung bestätigt. Es zeigt ganz klar, dass sich Kartelle und Preisabsprachen nicht auszahlen. Die Absprachen dauerten von Mitte der 1990er Jahre bis Ende 2007 und betrafen Marktaufteilung und Preise.“

Über das Druckchemikalienkartell

Die BWB hatte das Druckchemikalien-Kartell nach monatelangen Ermittlungen aufgedeckt und im April 2009 den Antrag auf Geldbußen beim Kartellgericht gestellt. Das Kartell habe sogar den Schutz konkreter Kunden vereinbart; derartige Absprachen werden „Hard-Core Kartelle“ genannt und zählen zu den schwersten Kartellverstößen, so die BWB.

Link: Bundeswettbewerbsbehörde

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