Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Tipps

VKI gegen AWD: Gericht gibt Grünes Licht für alle fünf Sammelklagen

Peter Kolba, VKI
Peter Kolba © VKI

Wien. Das Handelsgericht Wien hat nun auch die letzte der fünf Sammelklagen des VKI gegen den AWD zugelassen. Als nächstes wird auf Betreiben des AWD vom Gericht geprüft, ob die Prozessfinanzierung der VKI-Klagen durch den deutschen Prozessfinanzierer Foris zulässig ist.

„Der AWD versucht zwar, weiter zu verzögern, doch im Jänner 2011 wird auch in der Sache verhandelt“, so VKI-Rechtschef Peter Kolba.

Die letzte der fünf Sammelklagen, zu denen der Gerichtsentscheid noch ausständig war, die Sammelklage IV, wurde vor etwas mehr als einem halben Jahr eingebracht und umfasst 85 Geschädigte (Anleger in Immoeast-Aktien) mit einem Streitwert von rund 1,3 Millionen Euro.

Auch dieses Mal hatte der AWD versucht, die Klagsform, nämlich die Bündelung zahlreicher Ansprüche zu einer Sammelklage, als unzulässig zu bekämpfen. Wie bereits zuvor, (Sammelklage I im November 2009, Sammelklage III im Juli 2010 und Sammelklage II und V im September 2010) scheiterte der AWD. Das Gericht sieht die Form der Sammelklage als zulässig an, teilt der VKI mit.

Weiterer Rekurs

Laut VKI hatte der Richtersenat in Sammelklage III vor, bereits am 16.11.2010 über das weitere Argument des AWD, das vom VKI seit vielen Jahren eingesetzte Modell der Prozessfinanzierung gegen Erfolgsbeteiligung wäre in Österreich gesetzwidrig und die Abtretungen an den VKI wären daher nichtig, zu entscheiden. Der AWD habe aber zuvor noch einen unzulässigen Rekurs gegen eine prozessleitende Entscheidung des Gerichtes eingebracht. „Daher wurde die Verhandlung abberaumt. Nun muss eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes abgewartet werden. Im Frühjahr 2011 ist mit der Fortführung des Verfahrens zu rechnen“, so eine VKI-Aussendung.

Sowohl der VKI wie der Prozessfinanzierer Foris gegen sich zuversichtlich, dass das Geschäftsmodell der Prozessfinazierung auch von österreichischen Gerichten gebilligt wird. Man trete nicht als Rechtsberater auf, sondern konzentriere sich „ausschließlich auf die Rolle des Finanziers“, so Gerrit Meincke, Leiter der Prozessfinanzierung bei der Foris AG: „Die Frage der Zulässigkeit unserer Dienstleistung haben wir in Deutschland vor 12 Jahren geklärt, inzwischen ist dies kein Thema mehr.“

Von einer Unzulässigkeit der Prozessfinanzierung wären nicht nur die Verfahren gegen AWD, sondern auch zahlreiche andere Prozesse und Sammelklagen – etwa in Sachen MEL, AvW und anderen Anlegerstreitigkeiten, die nur mit Hilfe der Prozessfinanzierer geführt werden können – betroffen, meint der VKI. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass man tausenden Geschädigten – mit dem Argument sie zu ,schützen‘ – die Möglichkeit der prozessfinanzierten Sammelklage entziehen will“, sagt Kolba.

Link: VKI-Rechtsportal

Weitere Meldungen:

  1. Georg Kodek als OGH-Präsident offiziell eingeführt
  2. VKI: Kein Verlust des Rücktrittsrechts durch Streaming-Start
  3. VKI punktet vor Gericht gegen AGB von Amazon Prime
  4. Klagen gegen Strafzettel-Pauschale von Hertz und Sixt