
Frankfurt. Die Deutsche Bundesbank im Steit mit der deutschen Bundesdruckerei: Die Bundesbank, Mitglied des EZB-Systems, hatte die Herstellung von rund 27 % des europäischen Gesamtbedarfs an Euro-Banknoten für 2011 europaweit in mehreren Losen ausgeschrieben.
Doch das Angebot der deutschen Bundesdruckerei kam „aus wirtschaftlichen Gründen nicht zum Zuge“, wie es heißt. Die Bundesdruckerei erhielt damit erstmals keinen Druckauftrag der Bundesbank und leitete daraufhin ein Nachprüfungsverfahren ein.
Nachdem die zuständige Vergabekammer den Antrag zurückgewiesen hatte, legte die Bundesdruckerei sofortige Beschwerde zum OLG Düsseldorf ein und begehrte Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde, heißt es in einer Aussendung von Hengeler Mueller.
Mit Beschluss vom 28. Oktober 2010 wies das OLG diesen Antrag mangels ausreichender Erfolgsaussichten zurück. Die Bundesbank hat daraufhin am 1. November 2010 den Unternehmen Joh. Enschedé (Niederlande), Oberthur Technologies (Frankreich) und Giesecke & Devrient (Deutschland) den Auftrag erteilt.
Hengeler Mueller hat die Deutsche Bundesbank im Verfahren vor dem OLG Düsseldorf vertreten. Tätig waren Partner Cord-Georg Hasselmann, Senior Associate Jan D. Bonhage sowie Associate Christian Quabeck (alle Berlin).
Link: Hengeler Mueller