
Wien. Österreichs Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) untersucht 55 Fälle (Kartelle und Zusammenschlüsse) der Jahre 2002 bis 2010, um festzustellen, ob die Unternehmen die Auflagen der Behörde eingehalten haben. In einer ersten Welle wurden die Parteien in 12 Verfahren gebeten, der BWB über die Einhaltung von bisherigen Auflagen zu berichten.
In einigen der überprüften Fälle der ersten Welle leitet die BWB nun eine vertiefte Prüfung ein, sagt Generaldirektor Theodor Thanner, Leiter der BWB. Insgesamt handelt es sich um eine „niedrige einstellige Zahl von Fällen“, denen die BWB näher auf den Grund geht, so Thanner. Unter den überprüften Fällen ist die Skiwelt Amadé: einer der größten Skiverbünde Europas mit knapp 900 Pistenkilometern.
Hintergrund: Manche Zusammenschlüsse werden nur unter bestimmten Beschränkungen oder Auflagen genehmigt (§ 12 Abs. 3 KartG 2005). Dadurch werden in der Regel die Käufer eines Unternehmens zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen verpflichtet (z.B. dass eine bestimmte Geschäftssparte nicht erworben werden darf oder binnen einer Frist weiter veräußert werden muss).
Die Behörde will wissen, ob die seinerzeit erlassenen Auflagen (oder Bedingungen) auch tatsächlich eingehalten wurden und ob sie effektiv waren, heißt es von der BWB gegenüber Recht.Extrajournal.Net. Ebenso wurden bis 2006 bestimmte Kartelle unter Auflagen (Einhaltung von Bedingungen) genehmigt.
Auch die Skiwelt Amadé zählt zu den überprüften Fällen: Aus besonderem Interesse, wie es heißt. Es geht dabei um die Preisgestaltung der Skipässe. Weiters prüft die BWB derzeit auch die Skiwelt Wilder Kaiser/Brixental in Tirol (als aktuellen Fall, nicht im Rahmen der Nachprüfung), weil sich ein Beschwerdeführer an die Behörde gewendet hatte.
Mit der Untersuchung möchte die BWB sowohl die bisherigen Auflagen evaluieren als auch zukünftige Zusagen und Verpflichtungen besser einschätzen können, heißt es.
Link: Bundeswettbewerbsbehörde