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Recht

Justiz-Sparentwurf: So werden laut Kammer die rechtsberatenden Berufe getroffen

Wien. Das geplante Budgetbegleitgesetz Justiz beinhaltet – abgesehen von saftigen Gebührenerhöhungen – drei Punkte, die die Situation der rechtsberatenden Berufe deutlich verschlechtern würden, meint die Rechtsanwaltskammer Wien.

Demnach werden Anwälte künftig länger auf ihr Honorar warten müssen (bzw. die Mandanten auf Kostenersatz); die Gerichtsferien im Sommer und zu Weihnachten werden gestrichen und die Praxisausbildung des Nachwuchses (Gerichtsjahr) gekürzt.

Entsprechend umfassend ist die Ablehnung durch die Wiener Kammer.

Neuordnung der Kostenentscheidung

Besonders kritisch sieht die Rechtsanwaltskammer Wien die Neuordnung hinsichtlich der Kostenentscheidung zur Erledigung von Streitsachen, heißt es: Der Kostenersatz soll in Zukunft erst nach sämtlichen Rechtsgängen und rechtskräftiger Entscheidung vom Gericht erster Instanz festgesetzt werden. Für diese Festsetzung ist dem Gericht keine Frist vorgeschrieben.

Für Rechtsanwälte bedeute dies, dass sie jahrelang kein Honorar für ihre Leistungen bekommen, und für die Mandanten heißt das, dass sie ebenso lange auf Kostenersatz warten müssen, so die RAK Wien. Sie fordert einen Entfall dieser Bestimmung, jedenfalls „eine Entscheidungsfrist von höchstens vier Wochen“, so Vizepräsidentin Brigitte Birnbaum.

Streichung der verhandlungsfreien Zeit im Sommer und über Weihnachten

Die geplante Streichung der verhandlungsfreien Zeit bei Gericht führe zu nichts. Die für diese Zeiten vorgesehene Verlängerung der Rechtsmittelfrist müsse erhalten bleiben. „Wie sollen wir in der Ferienzeit fristgerecht ergänzende Informationen und Stellungnahmen einholen, die wir dringend brauchen“, beschreibt Birnbaum das Problem, das sich für laufende Verfahren aus allgemeinen Ferienzeiten ergebe.

Dazu kommt, dass die Richter im Sommer gar nicht verhandeln können, weil Parteien und Zeugen auf Urlaub sind, meint sie: „Diese Gerichtstermine wären sinnlos.“

Verkürzung der Rechtspraktikantenzeit

„Die Republik spart leider bei der Ausbildung. Das ist aus unserer Sicht der falsche Weg“, kommentiert Birnbaum die vorgesehene Kürzung der Rechtspraktikantenzeit von neun auf fünf Monate.

Zusätzlich trete die Rechtsanwaltskammer Wien entschieden gegen die vorgesehene schlechtere Bezahlung von RechtspraktikantInnen auf.

Link: RAK Wien

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