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Recht

FPLP gewinnt nach 10 Jahren vor dem OGH: Architekt Frank gegen Flughafen

Christoph Leon, Constantin Kletzer © FPLP

Schwechat/Wien. Die Kanzlei Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte (FPLP) hat den Wiener Architekten Sepp Frank in seinem Prozess gegen den Flughafen Wien in der Causa „Skylink“ beraten und zum zweiten Mal vor dem OGH obsiegt.

Es ging dabei um angemessenes Entgelt für Planungsleistungen: Wie der OGH urteilte, verjähren Ansprüche aus Planungsleistungen erst nach 30 Jahren. Das sei ein Sieg für alle Architekten und Planer, so die Kanzlei.

Hintergrund: Bei einem Wettbewerb zur Gestaltung des Flughafen-Ausbauprojekts „Skylink“ im Jahr 1999 war neben dem Büro Frank auch ein weiteres Architektenbüro erstgereiht worden, das am Ende den Zuschlag erhielt.

Frank klagte, und der OGH bestätigte nun die Urteile des Erstgerichtes: der Flughafen Wien hat gestalterische Planungsleistungen des Büros von Sepp Frank rechtswidrig verwendet; der aus dieser Verwendung Frank zustehende bereicherungsrechtliche Anspruch verjährt in 30 Jahren.

Schutz außerhalb des Urheberrechts

„Dieser Sieg in einem so komplexen Verfahren ist für uns eine besondere Bestätigung unserer Expertise sowohl im Bereich der streitigen Verfahren, als auch im IP-Bereich“, so Christoph Leon und Constantin Kletzer, die beiden federführende Partner von Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte.

Man freue sich auch darüber, dass man nicht nur für den eigenen Mandanten, sondern für alle Architekten und Planer einen effizienten Schutz von Planungsleistungen außerhalb des Urheberrechts erstritten – und durchgesetzt habe, dass die Ansprüche aus rechtswidriger Verwendung von Planungsleistungen nicht schon in 3 sondern erst in 30 Jahren verjähren, heißt es in einer Aussendung der Kanzlei.

Link: FPLP

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