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Recht, Tipps

Neues Stromgesetz im Ministerrat beschlossen: Mehr Freiheit für Kunden

Wien. Österreichs Ministerrat hat heute ein Gesetzespaket beschlossen, mit dem das dritte Energiebinnenmarktpaket der Europäischen Union umgesetzt wird. Konkret handelt es sich um Novellen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) sowie des Energie-Regulierungsbehördengesetzes (E-RBG).

Vor allem die Rechte der Kunden sollen gestärkt werden. Eine Reihe versteckter Kostenfaktoren in Stromrechnungen wird gedeckelt.

„Damit bringen wir den Wettbewerb am Energiemarkt in Fahrt und stärken die Kundenrechte“, verspricht Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner.

Gleichzeitig schaffe man optimale Rahmenbedingungen für Investitionen ins Energiesystem und verbessere dadurch die Versorgungssicherheit mit Energie, wird weiter erhofft.

Die Novelle stärkt vor allem die Rechte von Haushalten und Gewerbebetrieben bei der Stromversorgung. Künftig gilt beim Lieferantenwechsel eine Drei-Wochen-Frist, bisher basierte der Wechsel nur auf Marktregeln und dauerte bis zu acht Wochen.

Insbesondere sozial Schwache sollen künftig durch eine Höchstpreisregelung für Abschaltkosten, Vorauszahlungszähler und Mahngebühren besser geschützt werden. Bisher verrechneten die Anbieter bis zu 70 Euro für Ab- und Anschaltungen, künftig wird dieser Betrag mit 30 Euro begrenzt. Vorauszahlungen sinken auf maximal eine Monatsrate, bisher wurden bis zu drei Raten verlangt.

Darüber hinaus wird ein Recht auf Grundversorgung für private Endverbraucher sowie kleine Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte, Jahresumsatz von maximal zehn Millionen Euro, Verbrauch bis zu 100.000 Kilowattstunden) verankert.

Weitere Vorteile für die Kunden bringen eine zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle bei der Regulierungsbehörde sowie die gesetzliche Verankerung des Tarifkalkulators. Die Gas- und Stromlieferanten sind verpflichtet, alle preisrelevanten Daten elektronisch zu übermitteln, damit genauere Rankings möglich sind.

Um die Transparenz weiter zu erhöhen, werden künftig auch auf Rechnungen sowie Werbematerial verpflichtend mehr Informationen aufscheinen. Das gilt besonders für Preise, Tarife und die Zusammensetzung der Primärenergieträger.

Entflechtung soll mehr Wettbewerb bringen

Änderungen gibt es gemäß den EU-Vorgaben für Verteilernetzbetreiber, die Unternehmen und Haushalte direkt beliefern. Diese müssen finanziell und personell unabhängig vom Mutterunternehmen agieren können, der Markenauftritt (Logo, Name etc.) muss künftig so erfolgen, dass die Kunden klar zwischen Netzbetreiber und Strom-Erzeuger unterscheiden können. Österreichs Bundesländer bleiben allerdings für die Umsetzung der Entflechtungsregelung zuständig; laut Kritikern ein potenzieller Konfliktherd, da sie bedeutende landeseigene Stromversorger (die Landes-EVU) besitzen.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Entflechtung der Übertragungsnetzbetreiber (Höchstspannungsnetz) von den übrigen Aktivitäten eines vertikal integrierten Elektrizitätsunternehmens. Dadurch kommt es zur Trennung der Netze von Erzeugung und Vertrieb des Stroms, um so mehr Wettbewerb zu ermöglichen. Für die davon betroffenen Unternehmen Verbund, TIWAG (Tirol) und VKW (Vorarlberg) stehen drei Modelle zur Auswahl:

a) unabhängige Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber (Independent Transmission Operator – ITO): das Übertragungsnetz ist wie bisher in einer separaten Gesellschaft innrhalb des Konzern ausgelagert, es gelten jedoch nun strikte Trennungsvorschriften. Laut bisherigen Angaben werden alle drei heimischen Unternehmen dieses Modell wählen.

b) Die eigentumsrechtliche Entflechtung als Grundmodell: dabei wird das Übertragungsnetz vollständig herausgelöst und verkauft.

c) Der unabhängige Netzbetreiber (Independent System Operator – ISO): das Eigentum darf beim bisherigen Betreiber bleiben. Das gesamte Netz wird aber von einem gänzlich unabhängigen Unternehmen gemanagt.

Umbau der E-Control nach Vorbild der FMA

Aufgrund der EU-Richtlinie ist ein Umbau der Regulierungsbehörde E-Control notwendig, so eine Aussendung des Wirtschaftsministeriums: Demnach darf es nur eine einzige nationale und unabhängige Regulierungsbehörde sowie eine unabhängige Berufungsinstanz geben. Um diesen Vorgaben entsprechen zu können, hat sich das Wirtschafts- und Energieministerium für die Konstruktion einer Anstalt öffentlichen Rechts nach dem Vorbild der Finanzmarktaufsicht (FMA) entschieden.

Der E-Control-Vorstand wird künftig aus zwei Mitgliedern bestehen, das Vier-Augen-Prinzip sei angesichts der steigenden Kompetenzen – wie zum Beispiel im Konsumentenschutz, bei der Kosten- und Tarif-Festelllung sowie bei der Überwachung des „Unbundling“ – wichtig und sinnvoll. Auch zu diesem Punkt merken Kritiker an, dass damit ein Einfluss der Bundesländer gegeben sein könnte.

Intelligente Netze

Die Novelle des ElWOG soll darüber hinaus den rechtlichen Rahmen für die effiziente Einführung von intelligenten Mess-Systemen für den Stromverbrauch schaffen: Diese tragen zum effizienteren Einsatz von Energie bei und ermöglichen die bessere Integration erneuerbarer Energieträger in die Stromnetze, heißt es.

Fristen

Bis zum 3. März 2011 müssen die meisten Bestimmungen des Gesetzespakets in Kraft getreten sein. Für die Entflechtungs-Regelung gilt eine Frist bis zum 3. März 2012.

 

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