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Recht

Wolf Theiss erzwingt für Mandanten die erste Urteilsveröffentlichung auf Facebook

Georg Kresbach © Wolf Theiss

Wien. Die Wirtschaftskanzlei Wolf Theiss hat für ihre  Mandantin AHA GmbH, Eigentümerin der L.A. Hairstyles Friseursalons, in einem Wettbewerbsprozess eine Entscheidung vor dem Handelsgericht Wien erwirkt, die für Österreich die erste sein dürfte, so die Kanzlei: Demnach hat die Urteilsveröffentlichung dieser Entscheidung auf der Facebook-Seite der beklagten Partei zu erfolgen.

Es ist soweit ersichtlich in Österreich das erste Mal, so Wolf Theiss.

Mit der zunehmenden Beliebtheit von Web 2.0 Plattformen wie Youtube, Facebook und Twitter nehmen auch die Verletzungen im Bereich des Wettbewerbs-, Persönlichkeits- und Kennzeichnungsrechts zu, heißt es in einer Aussendung der Kanzlei.

Aus rechtlicher Sicht sind gebrandete Social Networks offiziellen Unternehmenswebseiten gleichzustellen, da damit auch ähnliche Werbezwecke erreicht werden, obwohl sie einen weniger offiziellen Eindruck vermitteln.

Wolf Theiss hat nun für die AHA GmbH ein richtungweisendes Urteil durchgesetzt. Das Handelsgericht Wien ordnete an, dass das Urteil auf der Facebook-Seite der Beklagten zu veröffentlichen ist, womit dem Talionsprinzip bestmöglich Folge geleistet werde: Das Talionsprinzip besagt, dass die Urteilsveröffentlichung soweit möglich im selben Medium, auf die gleiche Art und in derselben Form zu erfolgen hat, wie der beanstandete Gesetzesverstoß.

Neuland bei Social Media

Georg Kresbach, Partner Wolf Theiss und Leiter der Praxisgruppe IP & IT erklärt: „Bisher waren Urteilsveröffentlichungen dieser Art den Print- oder elektronischen Medien vorbehalten. Die aktuelle Entscheidung des Handelsgerichts Wien zur Urteilsveröffentlichung auf Facebook stellt damit auch eine Weiterentwicklung der österreichischen Rechtsprechung dar, indem nun auch der Weg für Urteilsveröffentlichungen auf Social Networks geebnet wurde.“

Erst vor wenigen Wochen hatte Wolf Theiss in einer ähnlichen Causa die erste Urteilsveröffentlichung auf einem Youtube-Channel durchgesetzt. Neben Partner Georg Kresbach, waren Rechtsanwalt Alexander Schnider und Associate Dominik Hofmarcher in dieser Causa tätig.

Link: Wolf Theiss

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