Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

Alix Frank und SOT beleuchten neue Entscheidungen zum Arbeitsrecht

Graz. Im Arbeitsrecht gibt es nicht nur immer wieder Neuerungen auf gesetzlicher Ebene, sondern auch oberstrichterliche Entscheidungen, die man kennen sollte, so Franz J. Heidinger, Partner bei Alix Frank Rechtsanwälte GmbH, und Hans-Peter Weiland, Steuerberater der SOT Graz.

Sie haben aus diesem Anlass unlängst bei einem „Smart Lunch“ das Thema „Aktuelles aus der Arbeitswelt aus rechtlicher und steuerrechtlicher Sicht“ beleuchtet.

Es sei nicht einfach, die Vielzahl der aktuellsten Entscheidungen der Gerichte, Verwaltungsbehörden, der EU und die neuesten Entwicklungen in der Gesetzgebung zu kennen. „Wir sehen es als unsere Aufgabe an, unsere Klienten, aber auch sonstige Interessenten, über den aktuellsten Stand zu informieren“, deponiert Heidinger, der sich über das große Interesse freute. Die Veranstaltung fand schon zum dritten Mal in Kooperation mit der SOT, Süd-Ost-Treuhand Gruppe in Graz statt.

Arbeitsrecht und seine Tücken

Im Rahmen des Vortrages stellte Heidinger eine Fülle an neuen Entscheidungen vor, bzw. griff brandaktuelle Themen auf. Mobbing z.B. stellt eine weit verbreitete und viel diskutierte Immunschwäche innerhalb der Dienstverhältnisse dar. Ob „passives Mobbing“, also Verletzungen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, Schadenersatzansprüche auslösen kann, sei weithin geklärt.

Es stellt sich allerdings die Frage ob Verfallsklauseln im Kollektivvertrag für die Geltendmachung dieser Ansprüche Beachtung finden sollen. Verfallsklauseln innerhalb eines Kollektivvertrages kommen auch für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, aus einem Mobbing-Tatbestand, im typischen Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis, zur Anwendung.

Umstrittene Urlaubstage

Ein anderes wichtiges Thema, das angesprochen wurde, betrifft den zumutbaren Verbrauch des Urlaubsanspruchs: „Denn wer einen Verbrauch von Urlaubstagen innerhalb des Arbeitsjahres oder darüber hinaus stets ablehnt, begeht einen Rechtsmissbrauch“, zu dieser Ansicht kam der OGH (30.07.2009, 8 Ob A 81/08g), so Heidinger.

Ebenfalls brisant ist der Vormarsch des Web 2.0: Seit der Einführung von MySpace, Facebook & Co., haben sich immer mehr Arbeitgeber auf diesen Seiten Informationen über Bewerber beschafft, um Kandidaten sozusagen auszusortieren. „Obgleich dies mittlerweile zum normalen Geschäftsgebaren zählt, ist es dennoch meist rechtswidrig“, betonte Heidinger in seinem Vortrag.

Weitere Fragestellungen

Darüber hinaus wurde eine Vielzahl an Problemstellungen diskutiert. Dazu zählten der Umgang mit eingetragenen Partnerschaften und die damit verbundenen arbeits- und sozialrechtlichen Implikationen ebenso wie das Thema Alkohol am Arbeitsplatz. Hier ist laut Arbeitsrecht für den Dienstgeber in der Bewertung der Krankheit wichtig, inwieweit diese vor Beginn des Arbeitsverhältnisses schon bestand, bzw. erst im aufrechten Arbeitsverhältnis entstanden ist, heißt es in einer Aussendung von Alix Frank.

Für den steuerrechtlichen Teil referierte Hans-Peter Weiland über aktuelle Entscheidungen der Höchstgerichte unter anderem zu den Themen privater Verbrauch von Flugmeilen, das begünstigte Jahressechstel, uvm.

Link: Alix Frank

Link: S.O.T.

Weitere Meldungen:

  1. Lohn- und Sozialdumping: Strafen kommen künftig wieder per Post
  2. Bestreikter Airbus-Brandschutz: Görg vertritt Falck Fire Services
  3. Vier neue Berufskrankheiten kommen, eine wird gestrichen
  4. Binder Grösswang: Elena Rathmayr neue Anwältin für Arbeitsrecht