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Recht

Vorsicht Verrechnungspreise: Unternehmen müssen genauer nachsehen, sonst drohen harte Strafen

Wien. Die Verrechnungspreisrichtlinien sind nun auch in Österreich veröffentlicht. Strengere Vorschriften und die steigende Anzahl von Betriebsprüfungen fordern von international tätigen Unternehmen mehr denn je ein adäquates Verrechnungspreismanagement, so TPA Horwath.

Bei heimischen Betrieben müsse das Bewusstsein dafür aber noch gestärkt werden – andernfalls drohen harte Strafen.

Das Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen TPA Horwath empfiehlt Unternehmen – vom Konzern bis zum KMU – sich rechtzeitig zu rüsten, heißt es in einer Aussendung. „Verrechnungspreise sind das steuerliche Top-Thema auf der Agenda aller Finanzbehörden – und das gilt natürlich auch für Österreich“, so Iris Burgstaller, Head of Division Transfer Pricing und Steuerberaterin bei TPA Horwath.

Über die Grenze

Durch die vermehrte Internationalisierung von Unternehmensgruppen ist Transfer Pricing zuletzt immer bedeutender geworden. „Sobald Lieferungen oder Leistungen, z.B. Finanzierung, Personalgestellung, Warenlieferungen oder Lizenzierung innerhalb einer Unternehmensgruppe über Ländergrenzen erfolgen, kommen Verrechnungspreise oder eben Transfer Pricing ins Spiel. Die Wahl der Transferpreise wirkt sich auf den Gewinn und die Steuerquote der Unternehmensgruppe aus – und ist damit voll im Visier der Finanzbehörden“, erläutert Burgstaller.

Im Rahmen von Betriebsprüfungen im In- und Ausland wird verstärkt auch die jeweilige Verrechnungspreisthematik untersucht. „In Österreich werden am häufigsten Unternehmen aus den Branchen Finanz, Pharmaindustrie, (Maschinen)-Bau und Automotive geprüft“, weiß Burgstaller. „Die Prüfer haben Branchen Know-how und im Bereich der Verrechnungspreisthematik immer mehr Erfahrung.“

Aus steuerrechtlicher Sicht sind Transferpreise laut den soeben für Österreich publizierten Richtlinien so zu gestalten und zu dokumentieren wie Lieferungen und Leistungen an Dritte, so TPA Horwath. Die neu erschienenen Richtlinien fassen den aktuellen Meinungsstand der österreichischen Finanzverwaltung zur Gestaltung und Dokumentation von Verrechnungspreisen zusammen und beziehen sich dabei großteils auf die OECD-Vorgaben.

Wesentlich sei, dass die Richtlinien keine neuen gesetzlichen Grundlagen schaffen, sondern nur die bestehenden Rechtsvorschriften auslegen. Als Auslegungsbehelf entfalten die Richtlinien Bindungswirkung nur für Betriebsprüfer und Mitarbeiter der Finanzbehörden, nicht hingegen für den Steuerpflichtigen.

Worauf es ankommt

Steuerpflichtige seien allerdings dennoch gut beraten, sich mit den Inhalten der Richtlinien zur Erkennung von Verrechnungspreisrisken sowie zu deren Handhabung auseinanderzusetzen. Relevant sind laut TPA Horwath insbesondere die folgenden Fragestellungen:

  • Werden sämtliche verrechnungspreisrelevanten Transaktionen laut Verrechnungspreisrichtlinien im Unternehmen tatsächlich verrechnet? Falls nein, warum nicht?
  • Werden die Transaktionen in Anlehnung an die Verrechnungspreisrichtlinien bepreist und verrechnet? Falls nein, warum nicht? Können Abweichungen betriebswirtschaftlich plausibel argumentiert werden?
  • Werden die Dokumentationserfordernisse laut Verrechnungspreisrichtlinien erfüllt? Falls nein, wie soll zukünftig damit umgegangen werden? Sind bestehende Verträge anzupassen?

Unternehmen sollten die neuen Verrechnungspreisrichtlinien „proaktiv“ im Rahmen ihres steuerlichen Risikomanagements nutzen, um Verrechnungspreisrisiken besser einschätzen und sich bestmöglich auf zukünftige Betriebsprüfungen vorbereiten können, heißt es.

Link: TPA Horwath

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