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Recht, Tipps

VKI schickt 250.000 von Euro-Kursverlust getroffene Franken-Kreditnehmer zum Anwalt

Walter Hager © VKI

Wien. Nicht weniger als 250.000 Österreicher sind durch den derzeit schwachen Euro von hohen Verlusten betroffen, weil sie Fremdwährungs-Kreditnehmer (FX-Kredit) sind – meist in Schweizer Franken. Denn die Stärke des Franken erhöht die Last der finanziellen Verbindlichkeiten all jener Kreditnehmer, die in dieser Währung Schulden gemacht haben.

Der VKI empfiehlt Geschädigten, sich beraten zu lassen, ob nicht manche ihrer Kreditvertragsklauseln ungültig sind: bei den eigenen Beratungsstellen bzw. denen der AK, bei unabhängigen Vermögensberatern und bei Anwälten, wie es heißt.

Mitte der 1990er Jahre wurde es populär, bei der Finanzierung des Eigenheims auf Fremdwährungskredite zu setzen – insbesondere Franken-Kredite versprachen durch das niedrige Zinsniveau der Schweiz eine günstige Finanzierungsmethode, erinnert der VKI. Doch seit 2008 fällt der Euro, wodurch sich teils große Finanzierungslücken bei der Tilgung der Kredite auftun.

Davon betroffen sind laut VKI mindestens 250.000 Österreicher, die ihre Kredite zu 95 Prozent in Franken abgeschlossen haben. Insgesamt macht dies ein Volumen von 35 Milliarden Euro aus. Das VKI-Testmagazin „Konsument“ gibt dazu aktuell nähere Informationen, wie der Schaden gering gehalten werden kann, heißt es.

Zinsvorteil ist arg geschrumpft

Wer zwischen 2000 und 2008 einen Fremdwährungskredit in Schweizer Franken abschloss, konnte sich noch über einen Zinsvorteil von 1,5 bis 2 Prozentpunkte gegenüber dem Euro freuen. Doch ist dieser mittlerweile auf 0,3 Prozent gesunken. Noch dazu kommt: Wer beispielsweise im Jahr 2000 eingestiegen ist, müsste für einen Kredit von 100.000 Euro aufgrund des gesunkenen Eurokurses gegenüber des Schweizer Franken nunmehr 119.000 Euro zurückzahlen.

Tipps des VKI-Finanzexperten Walter Hager, wie Kreditnehmer mit dieser Situation derzeit am besten umgehen:

  • Wechseln Sie nicht unüberlegt in einen Euro-Kredit zurück. Denn eine Konvertierung ist aktuell die teuerste Variante.
  • Holen Sie Vorschläge Ihrer Bank ein und holen Sie sich dazu eine Zweitmeinung, z.B. eines gewerblichen Vermögensberaters. Diese sind verpflichtet, Sie objektiv zu informieren und gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse ein. Überprüfen Sie dazu auf der Website der Wirtschaftskammer, ob Ihr Berater einen Gewerbeschein der Gewerblichen Vermögensberater vorweisen kann, denn nur dann ist er zur Beratung berechtigt.
  • In vielen Verträgen finden sich unzulässige Klauseln zu Ungunsten des Kunden, die unwirksam sind – informieren Sie sich dazu beim VKI, bei einem unabhängigen Vermögensberater, der Arbeiterkammer (AK) oder einem Anwalt.
  • Sollte sich eine unerwartet große Deckungslücke auftun, stellt sich außerdem die Frage, ob es zu Beratungsfehlern gekommen ist. Im Fall von Falschberatung steht dem Kunden Schadenersatz zu. Hier gilt es, rasch zu handeln, denn ab der Bewusstwerdung des Schadens gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

Link: VKI

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