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Recht, Tipps

VKI einigt sich mit Internetplattform GMX auf Unterlassungsvergleich bei Schnupper-Abos

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – den Inhaber der GMX-Internetplattform (1&1 Mail & Media GmbH) mit zwei Verbandsklagen auf die Unterlassung von 29 gesetzwidrigen Klauseln und auf Unterlassung gesetzwidriger Praktiken geklagt.

Vor dem Handelsgericht Wien hat sich die Firma nun in zwei Unterlassungsvergleichen verpflichtet Klauseln und Parktiken nicht mehr zu verwenden, so der VKI.

Davor häuften sich laut VKI Beschwerden von GMX-Kunden, dass befristete Verträge stillschweigend verlängert werden sollten. So wurden vielen Free-Mail Usern Gratis- und Schnupper-Abos für eine erweiterte Nutzung des Internetportals („ProMail“ und „TopMail“) angeboten. Nach drei Monaten erhielten sie unerwartet Rechnungen: Die „Schnupper-Abos“ hatten sich durch Stillschweigen der Verbraucher zu kostenpflichtigen Abos umgewandelt.

Dieser Vertragsabschluss via Erklärungsfiktion, wobei das Nichtkündigen des Schnupper-Abos als Vertragserklärung gewertet wurde, war nur im Kleingedruckten dargestellt und widersprach überdies dem Konsumentenschutzgesetz, meint der VKI. Eine Erklärungsfiktion ist demnach nur gültig, wenn sich der Unternehmer auch verpflichtet den Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Frist auf sein Kündigungsrecht gesondert hinzuweisen und dies auch tatsächlich tut. Das war bei GMX bislang nicht so.

„In allen Punkten“

„Wir haben daher sowohl gegen die zugrundeliegenden Klauseln im Vertrag, als auch gegen das faktische Verhalten Verbandsklagen eingebracht. GMX hat sich in beiden Fällen im Verfahren letztlich zur Unterlassung verpflichtet“, berichtet Ulrike Wolf, zuständige Juristin des VKI. Insgesamt waren 29 Klauseln und eine Reihe von konkreten Verhalten inkriminiert worden – zu allen Punkten gibt es die Verpflichtung zur Unterlassung.

Für betroffene Konsumenten bedeuten diese Vergleiche, dass solcherart durch Verschweigung angeblich zustandegekommene Verträge unwirksam sind und man nicht zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet ist, heißt es beim VKI: Sollte sich GMX nicht daran halten, dann mögen Betroffene sich an den VKI wenden, steht wörtlich in einer Aussendung der Verbraucherschützer. „In diesen Fällen werden wir die Vergleiche durch das Gericht durchsetzen lassen“, sagt Wolf.

Link: VKI-Rechtsportal

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