Berlin/St. Johann. Der deutsche Industrieriese Siemens AG darf nun doch die Leitstellen am künftigen Großflughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) errichten: Das ist das Ergebnis eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten. Angestrengt hatte das Verfahren die österreichische Konkurrenz, nämlich die Eurofunk Kappacher GmbH aus St. Johann.
Mit der Kostenentscheidung der Vergabekammer vom 23. November 2010 wurde erstmals in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren bestätigt, dass Siemens die vergaberechtliche Selbstreinigung erfolgreich durchgeführt hat, heißt es in einer Aussendung der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Sie hat Siemens dabei beraten.
Die Eurofunk Kappacher GmbH hatte nach der beabsichtigten Zuschlagserteilung an Siemens beantragt, Siemens wegen fehlender Zuverlässigkeit aus dem Vergabeverfahren auszuschließen. Das ins Treffen geführte Argument: Der Konzern habe „in langjähriger Übung ein System schwarzer Kassen errichtet (…), aus dem umfangreiche ‚Schmiergeldzahlungen’ geleistet worden seien“, weshalb ein zwingender Ausschlussgrund nach Vergaberecht vorliege, heißt es in einer Aussendung von Freshfields.
Dem folgte die Vergabekammer nicht und signalisierte in der mündlichen Verhandlung, dass der Nachprüfungsantrag wegen der umfassenden Selbstreinigung unbegründet sein könnte. Eurofunk Kappacher nahm den Nachprüfungsantrag daraufhin zurück und die Vergabekammer stellte das Verfahren ein.
„Ernsthaft und konsequent“
In der Kostenentscheidung zu Lasten der Eurofunk Kappacher GmbH führte die Behörde aus, dass die von Siemens ergriffenen und im Einzelnen dargelegten Maßnahmen belegen, dass der Konzern die Selbstreinigung ernsthaft und konsequent betrieben hat, um die in der Vergangenheit vorgekommenen Verfehlungen für die Zukunft auszuschließen. Es sei davon auszugehen, dass die Maßnahmen erwarten lassen, dass Siemens in Zukunft etwaig auftretenden Verdachtsmomenten nachgehen und bei Vorliegen eines hinreichenden Verdachts die gebotenen und organisatorischen Konsequenzen weltweit ziehen wird.
Hans-Joachim Prieß, Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer: „Das Verfahren belegt, dass Verfehlungen Unternehmen auch über strafrechtliche Sanktionen hinaus noch treffen können. Wenn ein Selbstreinigungsprozess und Neustart nach Korruptionsfällen nicht ernsthaft betrieben wird, drohen langjährige Nachteile bei der Wettbewerbsfähigkeit. Andererseits zeigt die Entscheidung, dass Unternehmen wie Siemens, die den Weg der Selbstreinigung erfolgreich gegangen sind, auch als zuverlässig angesehen werden.“
Das Freshfields-Team umfasste Hans-Joachim Prieß, Roland Stein und Pascal Friton (alle Vergaberecht, Berlin).
Link: Freshfields