
Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Arbeiterkammer (AK) fordern die Einführung der bereits seit 1997 im Entwurf vorhandenen Gruppenklage in Österreich. Die derzeit den Konsumentenschützern zur Verfügung stehende Sammelklage sei bloß eine nützliche „Krücke“.
Das Ziel sei eine „bessere gerichtliche Durchsetzung von Konsumentenrechten“, so VKI-Geschäftsführer Josef Kubitschek und AK-Präsident Herbert Tumpel auf einer gemeinsamen Pressekonferenz.
„Die Rechtsdurchsetzung ist der Schlüssel für mehr und besseren Konsumentenschutz“, sagt Kubitschek, „viele Verbraucherinnen und Verbraucher scheuen bisher den Weg vor Gericht, weil der oft für sie mit hohen Kosten und hohem Risiko verbunden ist.“
Der VKI unterstütze daher die Forderung von Sozialminister Rudolf Hundstorfer nach Einführung von Gruppenklagen in Österreich. „Nur durch so eine Bündelung der Ansprüche können Massenverfahren rasch abgewickelt werden“, sagt Kubitschek, „in der Causa AWD wird seit 18 Monaten über Zulässigkeit und Zuständigkeit verhandelt. Das ist zu lange.“ Weitere Forderungen des VKI:
- Urteile aus einem Verbandsprozess sollen auch für Individualfälle wirken.
- Wenn Unternehmen durch Rechtsbruch Gewinne machen, soll dieser Gewinn, ähnlich wie in Deutschland, abgeschöpft werden.
- Gezielte irreführende und aggressive Werbung soll rascher als bisher unterbunden werden können.
- Schließlich empfiehlt der VKI die Einführung von unabhängigen Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitfällen und die Etablierung von Online-Bewertungsportalen für Konsumenten.
Vor allem für Anlegerklagen
Bei Massenschäden – etwa den Anlageskandalen der vergangenen Jahre – gebe es derzeit keine ausreichenden Mittel in der Rechtsordnung, diese Ansprüche von manchmal tausenden Geschädigten zu bündeln, so der VKI in einer Aussendung. „Ohne Zustimmung der Beklagten oder ohne Verjährungsverzicht kann keine musterhafte Klärung von Sach- und Rechtsfragen stattfinden“, sagt Kubitschek, „Unternehmen können daher auf Zeit spielen.“
Die Sammelklage nach österreichischem Recht sei dabei eine wirksame „Krücke“, dennoch unterstützt der VKI die Forderung nach Einführung von Gruppenklagen in Österreich. „Seit 1997 gibt es dafür einen Entwurf“, sagt Kubitschek, „der gehört aktualisiert und, so wie es der Konsumentenschutzminister fordert, beschlossen.“
Der VKI verlangt, dass Ergebnisse von Verbandsklagen auch direkt für Individualfälle wirken und nicht nur, so wie bisher, zwischen klagendem Verband und Unternehmen. Momentan müssen geschädigte Verbaucher oft Individualprozesse führen, um das Ergebnis einer Verbandsklage auch durchzusetzen.
Der Verein für Konsumenteninformation plädiert auch für die Einführung der Gewinnabschöpfung im österreichischen Wettbewerbsrecht. „Wenn die Unternehmen mit einem Rechtsbruch mehr Gewinn machen als sie Verfahren und Urteil kosten, sind Unterlassungsurteile eine stumpfe Waffe“, sagt Kubitschek, „ein wirksames Mittel wäre in vielen Fällen nur die Gewinnabschöpfung.“
Als „neue Wege“ für mehr Konsumentenrechte sieht der VKI die Einführung unabhängiger und kostenloser Schlichtungsstellen und die Etablierung von unabhängigen Online- Bewertungsportalen. Schlichtungen, die die Verjährung unterbrechen, sollen die Gerichte entlasten und zudem öffentlich bekannt gemacht werden.
„Wenn ein Unternehmen besonders oft vor die Schlichtungsstelle muss, oder Schlichtungen verweigert, können sich Konsumenten so auch ihren Reim darauf machen“, sagt Kubitschek. Eine ebenso öffentliche Wirkung können, von Verbraucherorganisationen geführte und kontrollierte Online-Portale zur Bewertung von Unternehmensleistungen haben.
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