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Recht, Tipps

Schäden durch Dachlawinen: Wer wann für den Schaden aufkommen muss

© ÖAMTC
© ÖAMTC

Wien. Mit den starken Schneefällen kommt bei steigenden Temperaturen ein Problem auf mobile Menschen wie Hausbesitzer zu, warnt der ÖAMTC: Dachlawinen. Sie können zu beträchtlichen Schäden an Autos oder zu Verletzungen bei Fußgängern führen.

Die Klärung der Frage, wer für diese Schäden aufkommt, bereite oft Schwierigkeiten, so der Automobilklub.

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltung rechtzeitig dafür zu sorgen, dass Schneewechten und Eisbildungen von den an der Straße gelegenen Gebäudedächern entfernt werden, so dass niemand durch eine Dachlawine zu Schaden kommt. „Bloß Warnstangen aufzustellen oder auf Schneerechen am Dach zu vertrauen, reicht jedenfalls nicht aus, um sich von der Haftung zu befreien“, so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Wenn ein Schaden passiert

Was passiert aber, wenn keine Sicherungsmaßnahmen getroffen worden sind oder diese im Einzelfall nicht ausreichen? Wird jemand durch eine Dachlawine verletzt oder ein Fahrzeug beschädigt, muss grundsätzlich der Hauseigentümer für den Schaden aufkommen. In vielen Fällen steht dahinter die Hausverwaltung, die den Ball dann an die Haftpflichtversicherung weiterspielt oder an das Unternehmen, das mit der Entfernung von Schnee und Eis beauftragt worden ist. Auch diese Unternehmen verweisen in aller Regel auf deren Versicherung.

Doch auch Autofahrer und Fußgänger treffen Sorgfaltspflichten, warnt der ÖAMTC: Oft sind bereits überhängende Schneedächer von der Straße aus erkennbar oder Warnstangen angebracht. „Parkt der Fahrer sein Auto trotzdem an einer gefährlichen Stelle, muss er damit rechnen, dass ihm ein Mitverschulden angelastet wird und er zumindest Teile des Schadens selbst tragen muss.“

Achtsamkeit ist Pflicht

Auch Passanten müssen auf Warnsignale wie Tropfen oder Schneerieseln vom Dach achten. Da es aber in der Regel nicht zumutbar ist, dass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen, wird die Versicherung nur selten ein Mitverschulden der Passanten einwenden können, heißt es.

Dachlawinenopfer sollen sofort Kontakt mit dem Hauseigentümer sowie mit der eigenen Versicherung aufnehmen (z.B. Kasko-Versicherung für das Kfz) und rasch Beweise sichern: Fotos machen, Namen sowie Adressen von möglichen Zeugen aufschreiben.

Link: ÖAMTC

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