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Recht

Weihnachtsüberraschungen für alle im Bawag-Prozess

Wien. Im Fall von Helmut Elsner, dem ehemaligen Chef der Bawag P.S.K., und weiterer Angeklagter wurde heute das lang erwartete Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) gesprochen. Es birgt Weihnachtsüberraschungen für alle Hauptakteure. So wurden die erstinstanzlichen Urteile, für die seinerzeit noch die heutige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner als Richterin zuständig war, teilweise aufgehoben.

Doch von einer massiven Reduzierung des Strafmaßes oder gar einem Freispruch für den Hauptangeklagten ist nicht die Rede: Elsner ist mit der heutigen Entscheidung des OGH zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe und damit der Höchststrafe für die ihm vorgeworfene Untreue verurteilt worden, berichtet der ORF.

Neben der vom OGH verhängten siebeneinhalbjährigen (statt bisher neineinhalbjährigen) Freiheitsstrafe für die von der Teilaufhebung des Ersturteils nicht betroffenen Untreuefakten hat Elsner ja auch seit längerem zweieinhalb Jahre aus der „Plastiksackerlaffäre“ (in jenem Behältnis hatte er dem ehemaligen Konsum-Generaldirektor Hermann Gerharter 560.000 Euro überlassen) zu verbüßen.

Der vom OGH festgestellte Schaden reduziert sich gegenüber den 1,72 Mrd. Euro des Erstgerichts deutlich, er überschreitet aber weiterhin die Milliardengrenze, heißt es.

Vier Mal zurück an den Start

Im Fall des Bawag-Geschäftspartners Wolfgang Flöttl, der früheren Bawag-Vorstände Christian Büttner, Josef Schwarzecker und Hubert Kreuch sowie des Wirtschaftsprüfers Robert Reiter wurden die Urteile vom OGH zur Gänze aufgehoben. Hier ist wieder das Erstgericht am Wort.

Justizministerin Bandion-Ortner hat sich bereits öffentlich zu Wort gemeldet: Dass 14 von insgesamt 18 Urteilen in der Causa Bawag nun vom OGH bestätigt wurden, sei als Erfolg zu werten: „Das Recht ist für alle gleich.“

Link: ORF

Link: Die Presse

Link: Der Standard

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