Wien. Feuer frei für Hobby-Feuerwerker: Das neue Pyrotechnikgesetz 2010 (PyroTG 2010) erlaubt für Raketen und andere Feuerwerkskörper weit höhere Mengen an Explosivstoffen als bisher. Experten warnen vor unsachgemäßer Anwendung.
Gleichzeitig bringt das Gesetz höhere Strafen beim Einsatz von Feuerwerkskörpern im Ortsgebiet bzw. in der Nähe von Menschenansammlungen. Schon 2009 stieg die Zahl der Anzeigen wegen Verstößen bzw. Sachbeschädigung deutlich.
Bisher brauchte man in Österreich für Groß-Feuerwerke der ehemaligen Klassen 3 und 4 eine eigene Ausbildung – in der neu geschaffenen Klassifizierung namens F2 fallen diese Vorgaben weg, klagen Feuerwerker laut ORF: Wurde bisher nach der Füllmenge unterschieden (bis 50 Gramm Schwarzpulver Klasse 2; bis 250 Gramm Klasse 3; darüber Klasse 4), so dürfen nun teilweise bis zu 500 Gramm Sprengmittel in für Konsumenten erhältlichen Raketen eingesetzt werden.
Im Pyrotechnikgesetz 2010 werden grundsätzlich unterschieden:
- Feuerwerkskörper (F)
- pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater (T)
- sonstige pyrotechnische Gegenstände (P) sowie
- lose pyrotechnische Sätze (S)
Die neuen Kategorien sehen im Detail wie folgt aus (Quelle: HELP.gv.at):
Kat. | Beispiel | Alter | Berechtigung |
F1 | Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen | Ab 12 | – |
F2 | Doppelschläge, Knallfrösche, Baby-Raketen | Ab 16 | – |
F3 | Knallkörper, Feuerräder, wirkungsstarke Raketen | Ab 18 | Sachkunde |
F4 | Feuerwerksbomben, Fächersonnen, Fontänen, Feuertöpfe | Ab 18 | Fachkenntnis |
T1 | Theaterfeuer, Traumschifffontänen, Bühnensonnen | Ab 18 | – |
T2 | Höhenblitze, Bühnenwasserfälle, Filmeffektzünder | Ab 18 | Fachkenntnis |
P1 | Signalmittel (Berg- und Seenotsignal), Airbags | Ab 18 | – |
P2 | Anzündbänder, Modellbaurak., Hagelraketen | Ab 18 | Fachkenntnis |
S1 | lose pyrotechnische Sätze mit geringer Gefahr | Ab 16 | – |
S2 | lose pyrot. Sätze nur für Personen mit Fachkenntnissen | Ab 18 | Fachkenntnis |
Es sind also die Kategorien F1 und F2 für hobbymäßige Silvester-Feuerwerker gedacht. Immerhin sind nun Überprüfungen von zertifizierten Prüfstellen vorgeschrieben, bevor die Produkte in den Verkehr gebracht werden können. Eine entsprechende Kennzeichnung und auch ein Verbot des Verkaufs kleinerer Kracher an Kinder unter zwölf Jahren sollen die Sicherheit erhöhen. Sehr wohl darf die neue Klasse F2 aber an Personen ab 16 Jahren verkauft werden.
Im Ortsgebiet darf man nicht
Auch wenn es augenscheinlich oft ignoriert wird: Weiterhin verboten ist ein Feuerwerk im Ortsgebiet, wenn keine Ausnahme-Genehmigung des Bürgermeisters vorliegt. Ein Verbot gilt auch in der Nähe von Krankenhäusern sowie neuerdings bei Sportveranstaltungen und in der Nähe von Menschenansammlungen, betonen die Experten. Für Verstöße drohen Strafen bis zu 10.000 Euro. So hat Wien bereits angekündigt, das Verbot von Feuerwerk sowie von Böllern am traditionellen „Silvesterpfad“ im Zentrum der Stadt durchsetzen zu wollen.
Die Einhaltung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes wird durch die zuständigen Behörden (Bezirksverwaltungsbehörden und Bundespolizeidirektionen) überwacht. Vor Silvester seien jetzt verschärfte Kontrollen notwendig, meint SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier. Er ortet vor allem durch illegale Feuerwerkskörper Probleme.
So haben Untersuchungen von Feuerwerkskörpern durch das Umweltministerium bereits Ende 2009 ergeben, dass in Österreich ca. 20 Prozent der gezogenen Proben Hexachlorbenzol in relevanten Mengen enthielten. Dieser Stoff unterliegt einem Totalverbot (in Tierversuchen wurde er u.a. als krebserregend beurteilt).
Deutlich mehr Zwist
Genug Anlass zum Streiten dürfte jedenfalls auch zum Jahreswechsel 2010/2011 gegeben sein: Die durch Feuerwerkskörper verursachten Unfälle, Verletzungen, Sachschäden und Strafanzeigen haben bereits in der letzten Silvesternacht stark zugenommen, so Maier.
- Die Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz sind in der Silvesternacht 2009/2010 im Vergleich zum Vorjahr um 26,7 Prozent auf 1.023 Anzeigen gestiegen.
- Die Unfälle mit Personenschaden sind von 26 auf 36 gestiegen,
- die gerichtlichen Strafanzeigen wegen Körperverletzung von 48 auf 51
- die Unfälle mit Sachschaden von 137 auf 145
- die gerichtlichen Anzeigen wegen Sachbeschädigung von 388 auf 419
Die gesetzlichen Bestimmungen werden von den Österreichern „oft missachtet und ignoriert“, so Maier. Das neue Pyrotechnikgesetz gibt den Behörden nun u.a. das Recht, im Rahmen der Marktüberwachung den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen zu untersagen, Rückrufaktionen zu veranlassen und bei Gefahr in Verzug eine Sicherstellung der pyrotechnischen Gegenstände anzuordnen.
Ausdrücklich verboten sind nach dem neuen Pyrotechnikgesetz reizerzeugende pyrotechnische Gegenstände sowie Knallkörper mit Blitzknallsätzen.
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