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Personalia, Recht

Wolf Theiss gründet Spezialteam zur Vorbereitung der Banken auf Basel III

Markus Heidinger © Wolf Theiss

Wien. Die neuen, strengeren Eigenkapitalvorschriften für Banken („Basel III“) rollen an: Sie entstanden unter dem Eindruck der Finanzkrise und sollen die Geldhäuser besser als bisher gegen künftige Beben auf den Finanzmärkten wappnen.

Um Kreditinstitute im Zuge der mit Basel III verbundenen Herausforderungen optimal zu beraten, hat die Wirtschaftskanzlei Wolf Theiss eine spezielle „Basel III Projektgruppe“ gebildet, die sich aus führenden Finanzrechtsexperten der Sozietät zusammensetzt. Damit biete man als erste Sozietät den Mandanten eine eigens auf Basel III ausgerichtete, maßgeschneiderte Beratung.

Das innerhalb der Banking & Finance Praxisgruppe von Wolf Theiss angesiedelte Basel III Team wurde von Partner Markus Heidinger initiiert. Neben dem Initiator gehören die Partner Richard Wolf und Claus Schneider sowie Senior Associate Christine Siegl dem Projektteam an. Die auf Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Kapitalmarktrecht spezialisierten Wolf Theiss-Juristen verfügen über langjährige Erfahrung in der aufsichtsrechtlichen Beratung von Banken, heißt es in einer Aussendung.

Ziel der Basel III Projektgruppe ist es, Unternehmen im Zuge der laufenden Änderungen von Basel II (durch die Capital Requirements Directive CRD II und CRD III) sowie mit dem Basel III (bzw. CRD IV) Regelwerk verbundenen zukünftigen Änderungen strategisch zu beraten und sie somit schon vorausplanend bei den Herausforderungen zu begleiten.

Die zum Jahreswechsel 2010/2011 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen der CRD II waren im Oktober Gegenstand eines von zahlreichen Bankvertretern besuchten „Finance Breakfast Briefings“ bei Wolf Theiss, heißt es: Mit der vor kurzem ins Leben gerufenen Veranstaltungsreihe Finance Breakfast Briefings sollen sich Mandaten über aktuelle rechtliche Themen aus dem Finanzsektor informieren können.

In der kürzlich erschienen aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „ZFR – Zeitschrift für Finanzmarktrecht“ haben Heidinger und Siegl eine ausführliche rechtliche Analyse der Änderungen beim Tier 1 Kapital von Banken durch die Umsetzung der CRD II in Österreich publiziert.

„Schon jetzt vorbereiten“

„Mit Basel III werden Kreditinstitute strengeren Regeln unterworfen, um die Wirksamkeit von Basel II und die aus der Finanzkrise gewonnenen Erfahrungen umzusetzen. Obwohl Basel III derzeit auf EU-Ebene noch nicht im Detail finalisiert ist, sind die davon betroffenen Unternehmen bereits jetzt gut beraten, mit den Vorbereitungen zur Implementierung der neuen Regeln zu beginnen“, erklärt Wolf Theiss Partner-Markus Heidinger. „Wir bemerken darüber hinaus am Markt auch eine große Unsicherheit, die nicht zuletzt auf in der Öffentlichkeit kursierende Halbwahrheiten zurückzuführen ist. Auch davor möchten wir unsere Mandanten bewahren, indem wir sie rechtzeitig über alle für sie relevanten Änderungen informieren“, ergänzt Partner Claus Schneider.

Das Basel III Regelwerk ist ein umfassendes Reformpaket mit dem Regulierung, Aufsicht und Risikomanagement des Bankensektors gestärkt werden sollen. Die darin festgelegten Maßnahmen zielen darauf ab, die Resistenz des Bankensektors gegenüber Krisensituationen im Finanz- und Wirtschaftsbereich zu stärken und so das Risiko systemweiter Schocks sowie das Überspringen von Finanzmarktproblemen auf die Realwirtschaft zu vermindern. Darüber hinaus sollen mehr Transparenz und Offenlegung zu einer Stärkung der Finanzaufsicht beitragen. Wesentliche Eckpunkte von Basel III sind insbesondere die Verschärfung der Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften für Banken (durch die Einführung der Leverage Ratio sowie eines globalen Mindestliquiditätsstandards).

Die 1957 gegründete Rechtsanwaltssozietät Wolf Theiss gehört zu den führenden zentral- und südosteuropäischen Anwaltssozietäten mit Schwerpunkt im internationalen Wirtschaftsrecht (12 Standorte und insgesamt 300 Juristen).

Link: Wolf Theiss

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