Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

EU-Kartellstrafen: 2010 waren es 3,05 Milliarden Euro und heuer kommt noch mehr, meint Freshfields

Martin Klusmann © Freshfields

Frankfurt/Wien. Die Europäische Kommission hat im Jahr 2010 Bußgelder für Kartellverstöße in Höhe von 3,05 Milliarden Euro verhängt. Das ist fast doppelt so viel wie 2009 und laut Berechnung der internationalen Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer die zweithöchste jemals erreichte Summe.

2011 wird es wohl noch mehr werden, so Freshfields: „Die Erfolge der EU-Kommission durch Kronzeugenprogramm und internationale Behördenzusammenarbeit nehmen zu.“ Auch setze sie immer mehr auf Vergleiche statt Urteile.

Die 3-Milliarden-Euro-Marke wurde kürzlich durch den Abschluss von zwei Großverfahren überschritten, heißt es in einer Aussendung von Freshfields: So wurden gegen elf Fluglinien wegen Preisabsprachen im Luftfrachtgeschäft Bußgelder in Höhe von insgesamt 800 Millionen Euro verhängt. Und fünf asiatische Elektronikunternehmen zahlten im Anschluss an ein erstes Settlement nach den neuen Kommissionsrichtlinien Bußgelder in Höhe von insgesamt 649 Millionen Euro wegen Preisabsprachen bei LCD-Bildschirmen für Telefone, Computer und TV-Geräte.

Damit nähert sich das Jahr 2010 in Summe deutlich dem bisherigen Rekordjahr, 2007 an (verhängte Bußgeldsumme 3,338 Milliarden Euro). Im Jahr 2009 waren dagegen nur 1,623 Mrd. Euro an Strafen verhängt worden.

Martin Klusmann, Leiter der Kartellrechtspraxis bei Freshfields: „Ihre jüngsten Erfolge bei Kartellverfahren verdankt die Europäische Kommission vor allem den Möglichkeiten, Bußgelder für kooperierende Unternehmen zu verringern. Außerdem arbeiten die Kartellbehörden weltweit intensiver zusammen.“

Die Täter helfen mit

Das Kronzeugenprogramm der EU erlaubt Bußgeldnachlässe für Kartellverstöße, bei deren Aufklärung Beschuldigte aktiv mitwirken. Klusmann: „Kronzeugenprogramme haben sich insbesondere in Fällen als effektiv erwiesen, in denen gleich mehrere Unternehmen mit den zuständigen Behörden kooperieren und sich dabei selbst belasten, um Bußgeldrisiken ganz zu vermeiden oder signifikant zu reduzieren.“

Die internationale Zusammenarbeit von Kartellbehörden, noch vor wenigen Jahren eher unüblich und auf besonders große Fälle beschränkt, ist mittlerweile in grenzüberschreitenden Kartellfällen gängige Praxis und Tagesgeschäft. „Im Kartellrecht und im Bereich der Wirtschaftskriminalität sind die Verfahren heute zunehmend international. Die zuständigen Verfolgungsbehörden verfügen heute regelmäßig über weit mehr Informationen als noch vor wenigen Jahren. Sie tauschen – oft auch informell – untereinander Informationen aus und führen so vielfach mit vereinten Kräften und zugleich arbeitsteilig sehr fokussierte parallele Untersuchungen durch“, so Klusmann.

Dennoch können sich von Kartellfällen betroffene Unternehmen auch immer wieder erfolgreich verteidigen. Viele Firmen neigen aber inzwischen wegen der großen öffentlichen Aufmerksamkeit und des offensiven Vorgehens der EU-Kommission bei Kartelluntersuchungen eher zur Zusammenarbeit, heißt es.

Klusmann: „Im vergangenen Jahr wurden erstmalig auch in zwei Fällen Vergleiche geschlossen, bei denen die Unternehmen im Gegenzug für eine geringere Strafe und eingeschränkte Verteidigungsrechte ihre Beteiligung an einem Kartell einräumen. Das dürfte künftig häufiger vorkommen. Streitig geführte Verfahren sind für alle Beteiligten sehr ressourcenintensiv, insbesondere aber für die Kommission selbst. Mit der neuen Möglichkeit des Abschlusses von Vergleichen will die Kommission ihre administrativen Verfahren vereinfachen, die Anzahl der gerichtlichen Verfahren verringern und Ressourcen freisetzen, um mehr Fälle bearbeiten zu können.“

Speicherhersteller betreten Neuland

Der erste derartige Vergleich wurde 2010 in einem Kartellfall geschlossen, an dem zehn Hersteller von in Computern und Servern verwendeten Speicherchips oder DRAMS beteiligt waren, die Preisabsprachen einräumten und eine Strafe von 331 Millionen Euro akzeptierten. Im zweiten Fall zahlten Anfang Dezember LCD-Hersteller bei einem Vergleich insgesamt 649 Millionen Euro, die auf mehrere beteiligte Unternehmen verteilt wurden.

Vergleiche machten 2010 bereits fast ein Drittel der Einnahmen der Europäischen Kommission in Kartellverfahren aus, heißt es: „Im kommenden Jahr dürfte die Kommission daher weitere Vergleiche anstreben. Es wird erwartet, dass die derzeit noch etwas sperrigen Verfahrensregeln vereinfacht werden, um die Vergleichsbereitschaft der Unternehmen weiter zu fördern.“

Neben der Kooperation mit Unternehmen setzt die Europäische Kommission in komplexen Kartellrechtsfällen offensiv und öffentlichkeitswirksam auch und weiterhin das Instrument kartellrechtlicher Durchsuchungen („Dawn Raids“) bei Unternehmen ein. Im vergangenen Jahr wurden 7, im Jahr davor 9 dieser so genannten Nachprüfungen durchgeführt.

„Auffallend ist vor allem der wachsende Aufwand an Personal und modernster IT-Technologie, mit denen Dawn Raids durchgeführt werden. Die Kommission gewinnt damit Informationen von sehr hoher Qualität. Dawn Raids sind aber auch deshalb ein wirksames Instrument, weil oft Informationen über durchgeführte Durchsuchungsaktionen schnell in die Medien geraten und die Unternehmen dann unter Erklärungs- und Handlungsdruck stehen.“

Für 2011 erwartet Freshfields „insgesamt eine stabile oder sogar weiter zunehmende Aktivität der Kommission bei der Verfolgung von Kartellverstößen. Als Gefahr für den weiteren Erfolg des Kronzeugenprogramms der Kommission gilt allerdings die wachsende Zahl von Schadensersatzklagen privater Kläger gegen Unternehmen, die in Ermittlungsverfahren kooperiert haben.“

Link: Freshfields

Link: EU-Kartellstrafen (Kommissionsstatistik)

Weitere Meldungen:

  1. E.On holt sich 1,8 (teilweise) grüne Milliarden mit White & Case
  2. Bauer Media übergibt Werbe­ver­mark­tung an Ad Alliance mit Noerr
  3. Neues Green Lease-Handbuch von Freshfields und Immo-Verband ZIA
  4. Design-Füller: Mitsubishi Pencil kauft Lamy mit Hengeler Mueller