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Recht

Bundespräsident braucht mehr Zeit zur Prüfung von Bandion-Ortners umstrittener Personalentscheidung

Wien. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner wurde bereits an vielen Fronten kritisiert, zuletzt hob der OGH ihre Bawag-Urteile teilweise auf. Nun äußert sich sogar Bundespräsident Heinz Fischer unzufrieden: Bandion-Ortner hat ihren Vorschlag zur Nachbesetzung der Position eines Landesgerichts-Präsidenten so spät eingereicht, dass die Präsidentschaftskanzlei „mehr Zeit braucht“, um diesen zu prüfen. Daher steht das Wiener Neustädter Landesgericht jetzt ohne Präsident da.

Hintergrund der ungewöhnlichen Verzögerung könnte sein, dass Bandion-Ortner warten wollte, bis die OGH-Entscheidung in der Causa Bawag feststand – um dann im Notfall als Ministerin zurücktreten und selbst eine Präsidentenstelle einnehmen zu können, vermuten jedenfalls Opposition und Medien.

Seit Jahresbeginn 2011 ist die Präsidentenstelle am Wiener Neustädter Landesgericht unbesetzt: Amtsinhaber Rudolf Masicek ging mit 31. Dezember 2010 in Pension, was schon lange feststand, so der ORF. Doch das Justizministerium ließ sich unüblich lange Zeit mit einem Nachbesetzungsvorschlag. Dieser Nachbesetzungsvorschlag muss vom Ministerium – wie bei anderen prominenten Positionen im Staatsgefüge Österreichs auch – bei der Präsidentschaftskanzlei eingereicht werden. Erst wenn Amtsinhaber Heinz Fischer seine Präsidenten-Unterschrift darunter setzt, kann der frischernannte Gerichtspräsident sein Amt antreten.

Doch Justizministerin Bandion-Ortner übermittelte ihren Besetzungsvorschlag nicht wie sonst üblich drei bis vier Wochen vor dem geplanten Amtsantritt des Neuen, sondern am 22. Dezember 2010; damit sei der Präsidentschaftskanzlei nur etwas mehr als eine Woche Zeit geblieben, und solche Dinge würden nun einmal „nicht einfach durchgewunken“, lautet das öffentliche Statement aus dem Präsidentenbüro. Bis zur Entscheidung Fischers bleibt der Präsidentenjob in Wiener Neustadt daher vakant.

Job-Entscheidung als Versicherungspolizze?

Die unschöne Optik, die die Opposition erzürnt: Der Vorschlag ging angeblich genau an jenem Tag in der Präsidentschaftskanzlei ein, als der OGH seine Bawag-Entscheidung einleitete, berichten Medien – also am 22. Dezember. Zwar wurden in der am 23. Dezember verkündeten Entscheidung dann einige der Urteile aufgehoben, doch Hauptangeklagter Helmut Elsner fasste auch laut OGH weiterhin die Höchststrafe aus – Bandion-Ortner zeigte sich daraufhin in der Öffentlichkeit deutlich selbstbewusst.

Die böse Vermutung ihrer Gegner: Hätte der OGH ihre seinerzeitigen Bawag-Urteile noch mehr zerzaust, hätte sie eventuell als Justizministerin zurücktreten müssen. Für diesen Fall hätte sie die bisherige Präsidentin des Landesgerichts Krems, Ingeborg Kristen, zur Präsidentin in Wiener Neustadt ernannt – und selbst die dann freiwerdende Präsidentenstelle in Krems ergriffen.

Solche Spekulationen sind nun natürlich völlig hypothetisch. Und Bandion-Ortner selbst weist vehement zurück, derartige Absichten gehegt zu haben.

Link: Justizministerium

Link: Präsidentschaftskanzlei

Link: ORF-Bericht

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