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Recht, Tipps

Neues in der Sozialversicherung ab 1. Jänner 2011

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Wien. Seit 1. Jänner 2011 gelten zahlreichen Änderungen in der Sozialversicherung: Neben der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze, der Höchstbeitragsgrundlage und der anderen Werte in der Sozialversicherung wird das Pflegegeld der Stufe 6 erhöht.

Auch für Geringfügig Beschäftigte gelten höhere Sätze; die Pensionen werden teilweise leicht erhöht.

Als geringfügig beschäftigt gilt seit 1. Jänner 2011, wer bei regelmäßiger Beschäftigung (Dienstverhältnis für einen Monat oder für unbestimmte Zeit) nicht mehr als 374,02 Euro im Monat verdient oder wer bei fallweiser Beschäftigung nicht mehr als durchschnittlich 28,72 Euro pro Arbeitstag verdient.

Geringfügig Beschäftigte haben genau wie Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf Urlaub sowie Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Recht auf Pflegefreistellung, Recht auf Abfertigung und die in den meisten Kollektivverträgen festgelegten Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld), erinnert die AK NÖ in einer Aussendung.

Weitere Neuerungen im Bereich der Sozialversicherung 2011:

Die Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG wird von 4.110 auf 4.200 Euro angehoben. Für Sonderzahlungen gilt die doppelte Höchstbeitragsgrundlage von 8.400 Euro. Wer selbständig nach dem GSVG versichert ist, hat eine Höchstbeitragsgrundlage von 4.900 Euro.

Das Pflegegeld wird mit 1.1.2011 nur in der Stufe 6 von monatlich 1242 Euro auf 1260 Euro erhöht, der Zugang zu den Stufen 1 und 2 wird erschwert.

Pensionserhöhungen mit 1.1.2011: Pensionen bis 2.000 Euro werden um 1,2 Prozent erhöht, Pensionen zwischen 2.000 bis 2.310 Euro von 1,2 auf 0 Prozent linear sinkend erhöht; bei Pensionen über 2.310 Euro gibt es keine Erhöhung.

Ab 1. Jänner 2011 werden laufende Pensionen wieder erstmals im 2. folgenden Jahr nach der Zuerkennung erhöht. Wer eine Pension zum 1.1.2010 zuerkannt erhalten hat, muss also bis zum 1. Jänner 2012 warten, bis er das erste Mal eine Erhöhung bekommt, so die AK.

Nachkauf von Schul- und Studienzeiten: Als Beitragsgrundlage für den Nachkauf von Schul- und Studienzeiten wird einheitlich die Höchstbeitragsgrundlage festgelegt. Ab 1.1.2011 kostet der Nachkauf eines Schul- oder Studienmonats einheitlich 957,60 Euro. Für die Jahrgänge 1954 und älter wird ein Risikozuschlag verrechnet.

Link: AK

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