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M&A, Recht

DLA Piper Weiss-Tessbach berät deutsche Lloyd Fonds beim Vertrieb von Schiffsfonds in Österreich

David Bauer © DLA Piper

Wien. David Christian Bauer und Franz Althuber von DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte haben die deutsche Lloyd Fonds AG, eines der größten Emissionshäuser im deutschsprachigen Raum, beim Vertrieb des Schiffsfonds „Best of Shipping III“ in Österreich beraten.

Abgesehen von den kapitalmarktrechtlichen Besonderheiten war insbesondere die steuerrechtliche Beurteilung der Fondskonstruktion essentiell, so DLA Piper.

Lloyd Fonds hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 1995 als eines der führenden unabhängigen Emissionshäuser für geschlossene Fonds in Deutschland und Österreich etabliert. Sie bietet ihren Anlegern Investitionsmöglichkeiten in solide konzipierte Fonds, die in langfristige und wertstabile Anlageobjekte investieren, heißt es in einer Aussendung von DLA Piper.

„Beim gegenständlichen Schiffsfonds handelt es sich um eine Kommanditbeteiligung mit einer Mindestbeteiligungshöhe von EUR 50.000, die in Österreich nicht der Prospektpflicht nach dem KMG unterliegt. Anleger beteiligen sich dabei mittelbar über eine deutsche GmbH & Co KG an Schifffahrtsgesellschaften“, so Bauer. „Die mit der gegenständlichen Beteiligung verbundenen steuerrechtlichen Konsequenzen für österreichische Anleger mussten sowohl aus deutscher als auch aus österreichischer Sicht beurteilt werden.“

Feinheiten des Fiskus beachten

Zusätzlich mussten die einschlägigen Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) sowie dessen Auslegung durch die deutsche und österreichische Finanzverwaltung berücksichtigt werden. „Aufgrund der guten Zusammenarbeit mit unseren Kollegen in Frankfurt und Hamburg waren wir in der Lage, umfassend zu beraten“, so Althuber.

Neben David Christian Bauer und Franz Althuber waren seitens DLA Piper Martin Heinsius (Frankfurt), Alexander von Reuss (Hamburg) sowie Bettina Hörtner, Klaus Perl und Johannes Kunz (alle Wien) am Projekt beteiligt.

Link: DLA Piper

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