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Recht, Tipps

VKI-Konsumentenschützer punkten vor Gericht gegen „Konsumentenschutz“

Peter Kolba © VKI

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) punktet vor dem Handelsgericht Wien gegen den „Verein für Konsumentenschutz“: Letzterem wurde mit Einstweiliger Verfügung untersagt, unter dieser Bezeichnung aufzutreten und das Wort „Konsumentenschutz“ ohne einen vom VKI unterscheidungsfähigen Zusatz zu verwenden. Des Weiteren wurde dem Verein untersagt, die teuerste Hotline des VKI herauszugreifen und als dessen einzigen Zugang zur telefonischen Beratung darzustellen.

Die Stilllegung der Webseiten der selbsternannten Konsumentenschützer-Konkurrenz gelang dem VKI allerdings nur teilweise. Die Entscheidung des HG ist rechtskräftig, aber anfechtbar, heißt es.

Der VKI sieht darin laut Aussendung einen Sieg gegen „Imitatoren, die zwecks Kundenakquirierung darauf abzielen, mit dem VKI verwechselt zu werden und damit dessen guten Ruf auszunützen versuchen“.

Der VKI wurde 1961 von den österreichischen Sozialpartnern gegründet, um Konsumenten zu beraten und auch für Verbraucheranliegen vor Gericht zu ziehen; das tut er bis heute, teilweise im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums und teilweise mit dem Instrument der Verbandsklage (Sammelklage).

Preisbrecher im Konsumentenschutz?

Der im Sommer 2010 gegründete „Verein für Konsumentenschutz“ (www.konsumentenschutz.cc) verweist Ratsuchende zunächst online an den Verein „Konsumenten-Schutz für den österreichischen Markt“ (www.konsumenten-schutz.at) weiter – ergänzt um die Information, dass dieser kostenlose telefonische Beratung biete, während der VKI unter einer bestimmten Nummer 1,09/Minute verrechnen würde.

Wer daraufhin den Verein „Konsumenten-Schutz für den österreichischen Markt“ telefonisch kontaktiert, wird zu einem Erstgespräch eingeladen wobei ihm eine Mitgliedschaft um 92 Euro jährlich, zuzüglich Einschreibegebühr von 30 Euro, schmackhaft gemacht wird, so der VKI.

„Immer wieder erhalten wir Beschwerden über Vereine, die sich als Verbraucherschützer inszenieren“, meint Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Bereits im Sommer 2010 hat der VKI eine Einstweilige Verfügung gegen den Verein „Konsumenten-Schutz für den österreichischen Markt“ erwirkt. Nunmehr sei man auch gegen den „Verein für Konsumentenschutz“ erfolgreich. Damit dürfe dieser vorerst nicht mehr unter dieser Bezeichnung auftreten.

Update 18.1., 12h21: Die Seite www.konsumentenschutz.cc ist nicht mehr online (Fehlermeldung: 403 „Forbidden“). Weiterhin in Betrieb ist www.konsumenten-schutz.at. Der VKI hat vor Gericht insofern gepunktet, als die Bezeichnung „Konsumentenschutz“ ihm zugeschrieben wird, heißt es gegenüber Recht.Extrajournal.Net; er war nicht so erfolgreich, was die Bezeichnung „Konsumenten-Schutz“ betrifft. In beiden Fällen sind Verfahren anhängig.

Link: VKI-Rechtsportal

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