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Recht

Basel III und Österreich: „Vor allem die größeren Banken sind betroffen“, so Wolf Theiss

EZB © Erik Chan

Wien. Die österreichische Wirtschaftskanzlei Wolf Theiss hat zur Vorbereitung der Banken auf die neuen, strengeren Eigenkapitalvorschriften und Liqiditätsstandards (“Basel III“) eine eigene Projektgruppe ins Leben gerufen.

Markus Heidinger, Partner und Leiter der Arbeitsgruppe, sowie Christine Siegl, Senior Associate und Rechtsanwältin der Sozietät im Bereich Banking and Finance, erläutern die wichtigsten Auswirkungen von Basel III auf den österreichischen Bankenmarkt.

Für welche Kreditinstitute ist Basel III von Bedeutung: Betrifft es nur Riesen wie Bank Austria, Raiffeisen Bank International oder UniCredit oder schon eine lokale Raiffeisenbank oder Sparkasse?

Heidinger/Siegl: Grundsätzlich wird Basel III für alle Banken verbindlich sein – sobald es einmal auf EU-Ebene und danach national umgesetzt wurde. Derzeit existiert auf EU-Ebene jedoch nur ein Entwurf der EU-Kommission zur Umsetzung von Basel III (CRD IV).

Zu erwarten wird jedoch sein, dass – dem Prinzip der Proportionalität folgend, das auch die Basel II-Umsetzung prägte – je nach Art, Umfang und Komplexität der von einem Kreditinstitut betriebenen Geschäfte die Anforderungen abgestuft sind.

Zudem dürften auch wiederum gewisse Erleichterungen für Kreditinstitute, die Bankkonzernen (= Kreditinstitutsgruppen) bzw. dezentralen Sektoren angehören, eingeführt werden – speziell was die neuen Liquiditätsstandards betrifft.

Hinsichtlich der verschärften qualitativen und quantitativen Anforderungen an Kapital, das als Eigenmittel anrechenbar ist, dürfte dies u.E. vor allem die größeren heimischen Banken treffen. Da die Möglichkeit zur Aufbringung von Eigenmittel stark mit der jeweiligen Eigentümerstruktur eines Kreditinstituts zusammenhängt, sind auch die Auswirkungen für die einzelnen Banken – je nach Eigentümerstruktur, natürlich aber auch deren Größe und Geschäftstätigkeit unterschiedlich. Simpel gesprochen: je mehr Risiko, desto mehr Eigenmittelerfordernis.

Welche Auswirkungen durch Basel III erwarten Sie auf die heimischen Banken generell?

Heidinger/Siegl: Jene Banken, deren Kernkapital sich u.a. insbesondere aus Hybridkapital und Partizipationskapital zusammensetzt, dürften im Hinblick auf die neuen qualitativen Anforderungen Handlungsbedarf haben. Dies betrifft an sich auch jene österreichischen Banken, die mit staatlichem Partizipationskapital unterstützt wurden.

Generell werden wohl auch alle international tätigen Banken bzw. jene, die sich primär am internationalen Geldmarkt refinanzieren, eine entsprechende Eigenmittel- bzw Kernkapitalquote – und zwar auch eine höhere als die gesetzlich geforderte – vorweisen müssen, um am internationalen Markt wettbewerbsfähig bleiben und sich zu angemessenen Konditionen refinanzieren zu können.

Sie haben in der Vergangenheit festgestellt, dass einige wichtige Aspekte von Basel III oft falsch verstanden werden. Welche sind das?

Heidinger/Siegl: Zunächst ist festzuhalten, dass Basel III eher eine Ergänzung als eine Änderung zu den schon bestehenden Regeln, also Basel II, bildet. Die Gruppe der G 20-Industriestaaten hat bei ihrem Treffen in Seoul am 11. November 2010 die Grundsätze beschlossen. Zur Umsetzung auf EU-Ebene existiert derzeit ein Konsultationspapier der EU Kommission, das kurz als „CRD IV“ bezeichnet wird. Die tatsachlichen Änderungen fiir die europaischen Banken stehen daher im Detail noch nicht fest, auch wenn sie schon in vieler Hinsicht absehbar sind.

Während Basel II primär die Berechnung der Mindesteigenmittel betraf, adressiert Basel III in erster Linie die quantitativen und qualitativen Anforderungen an Eigenmittel. Basel II gliedert sich in drei Säulen, wobei die Säulen zwei und drei im Vergleich zu Basel I (Basler Accord aus 1988) neu hinzugekommen sind.

Säule 1 betrifft die Mindesteigenmittelanforderungen, die an Banken gestellt werden. Säule 2 behandelt die Bankenaufsicht und Säule 3 erweiterte Offenlegungspflichten der Banken.

Basel III betrifft nun primär Säule I (indem es Quantität und Qualität der zur Erfüllung der Mindesteigenmittel anrechenbaren Eigenmittel adaptiert) und führt zudem u.a. insbesondere neue Liquiditätsstandards für den internationalen Bankensektor ein.

Außerdem muss man Basel III im Zusammenhang mit der internationalen Finanzkrise sehen. Einerseits umfasst Basel III (als CRD IV) nur einen Teil der derzeitigen Reformen des europäischen Finanzsektors, die auf EU-Ebene in Reaktion auf die Finanzkrise beschlossen wurden.

Daneben wurden bereits durch z.T. beschlossene bzw. schon umgesetzte Schritte (CRD II und CRD III) Reformen durchgeführt, die zum Teil an sich schon vor Ausbruch der Finanzkrise und zu Zeiten der Basel II-Umsetzung geplant waren, allerdings – zum Teil auch, um die Belastung der Banken zusätzlich zu Basel II nicht noch mehr zu erhöhen – auf später „verschoben“ wurden und dann relativ rasch umgesetzt wurden.

An sich ist Basel III in Österreich rechtlich noch nicht verbindlich. Dafür bedarf es der nationalen Umsetzung in den einzelnen Ländern. Innerhalb der EU erfolgt dies zunächst durch EU-Richtlinien, die wiederum in den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Zudem werden diese Richtlinien durch die europäischen Bankenaufseher näher ausgelegt: durch deren Komitee (Committee of European Banking Supervisors – CEBS) bzw. seit 1. Jänner 2011 von der Europäischen Bankenaufsicht, der European Banking Authority.

Link: Wolf Theiss

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