Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

Österreichische Stromfirma ENAMO bringt letzte deutsche Monopol-Insel zu Fall

München/Linz. Der österreichische Stromanbieter ENAMO GmbH hat sich nach elf Jahren vor dem Oberlandesgericht München endgültig durchgesetzt: Der auf das Industriekundensegment spezialisierte Versorger erzwang die Marktöffnung in der kleinen deutschen Gemeinde Bayerisch Gmain.

Damit habe man das „letzte Strommonopol in Deutschland“ beseitigt, heißt es in einer Aussendung. Die ENAMO ist die gemeinsame Vertriebstochter der Energie AG OÖ und der Linz Energie.

Bayerisch Gmain, benachbart zum österreichischem Salzburg, fungiert über ein eigenes Gemeindewerk und ist auch Stromnetzbetreiber. Die Gemeinde habe „beharrlich“ verhindern wollen, dass die österreichischen Nachbarn in ihrem Versorgungsgebiet als Stromlieferant auftreten.

Die Weigerung der Gemeindewerke Bayerisch Gmain, ENAMO Netzzugang zu gewähren, wurde unter anderem durch eine technische Sonderstellung, bedingt durch die ausschließliche physikalische Anbindung des Stromnetzgebiets der Gemeindewerke an den österreichischen Strommarkt („Netzinsel“) begründet. Durch diese technische Sondersituation wäre es den Gemeindewerken Bayerisch Gmain – verkürzt dargestellt – nicht möglich gewesen, einen marktkonformen Lieferantenwechsel durchzuführen.

Die ENAMO GmbH hatte zum Zeitpunkt der Netzzugangsweigerung bereits einen rechtgültigen Energieliefervertrag mit einer sozialen Einrichtung abgeschlossen und wollte dies nicht ohne Weiteres hinnehmen. Nach umfangreicher Vorkorrespondenz wurde der Sachverhalt den zuständigen Regulierungsbehörden angezeigt und ein Missbrauchsverfahren eingeleitet.

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als zuständige Behörde erster Instanz hat im September 2009 die Gemeindewerke Bayerisch Gmain unter Androhung einer Geldstrafe verpflichtet, die rechtswidrige Netzzugangsverweigerung zu beenden und der ENAMO GmbH Netzzugang zu gewähren, heißt es. Die Gemeinde legte dagegen Beschwerde ein.

Auch Netzinseln sind frei

Das Oberlandesgericht München als zuständige Berufungsbehörde hat die Beschwerde mit Beschluss vom 25. November 2010 zurückgewiesen und somit die Entscheidung erster Instanz bestätigt. Somit sei rechtskräftig festgestellt, dass auch in dem „Netzinselgebiet“ der Gemeindewerke Bayerisch Gmain die europäischen und nationalen Vorgaben, die für Kunden eine freie Lieferantenwahl ermöglichen sollen, umzusetzen sind.

Im Zuge des von ENAMO eingeleiteten Missbrauchsverfahrens wurde auf Ebene des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der „Netzinselproblematik“ beschäftigt, heißt es.

Link: ENAMO

OLG München beseitigt letztes Strommonopol in Deutschland =


   Linz (OTS) - Nach knapp elf Jahren wurde durch die Entscheidung
des Oberlandesgerichts München vom 25.11.2010 der letzte weiße Fleck
auf der Karte der Strommarktöffnung in Deutschland nun endgültig
beseitigt.
   Die Gemeinde Bayerisch Gmain, benachbart zum österreichischem
Salzburg, fungiert über ein eigenes Gemeindewerk auch als
Stromnetzbetreiber und wollte  beharrlich verhindern, dass die ENAMO
GmbH in ihrem Stromnetzgebiet als alternativer Stromlieferant
auftritt. Die ENAMO GmbH ist ein österreichischer Stromanbieter im
Industriekundensegment und beliefert in ganz Deutschland Kunden.
Durch dieses Verhalten des Netzbetreibers wurde die für jeden Kunden
gesetzlich garantierte freie Lieferantenwahl torpediert. Die
Weigerung der Gemeindewerke Bayerisch Gmain, der ENAMO GmbH
Netzzugang zu gewähren, wurde unter anderem durch eine technische
Sonderstellung, bedingt durch die ausschließliche physikalische
Anbindung des Stromnetzgebiets der Gemeindewerke an den
österreichischen Strommarkt ("Netzinsel") begründet. Durch diese
technische Sondersituation wäre es den Gemeindewerken Bayerisch Gmain
- verkürzt dargestellt -  nicht möglich gewesen, einen marktkonformen
Lieferantenwechsel durchzuführen.
ENAMO leitete Missbrauchsverfahren ein
   Die ENAMO GmbH hatte zum Zeitpunkt der Netzzugangsweigerung
bereits einen rechtgültigen Energieliefervertrag mit einer sozialen
Einrichtung  abgeschlossen und wollte dies nicht ohne Weiteres
hinnehmen. Nach umfangreicher Vorkorrespondenz wurde der Sachverhalt
den zuständigen Regulierungsbehörden angezeigt und ein
Missbrauchsverfahren eingeleitet.
   Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,
Verkehr und Technologie als zuständige Behörde erster Instanz hat im
September 2009 die Gemeindewerke Bayerisch Gmain unter Androhung
einer Geldstrafe verpflichtet, die rechtswidrige
Netzzugangsverweigerung zu beenden und der ENAMO GmbH Netzzugang zu
gewähren.
Auch in "Netzinseln" freie Lieferantenwahl
   Gegen diese Entscheidung haben die Gemeindewerke Bayerisch Gmain
Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht München als zuständige
Berufungsbehörde hat diese Beschwerde mit Beschluss  vom 25. November
2010 zurückgewiesen und somit die Entscheidung erster Instanz
bestätigt.  Somit ist rechtskräftig festgestellt, dass auch in dem
"Netzinselgebiet" der Gemeindewerke Bayerisch Gmain die europäischen
und nationalen Vorgaben, die für Kunden eine freie Lieferantenwahl
ermöglichen sollen, umzusetzen sind.
   Im Zuge des von der ENAMO GmbH eingeleiteten Missbrauchsverfahrens
wurde auf Ebene des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft
(BDEW) eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der
"Netzinselproblematik" beschäftigt.
   Die ENAMO GmbH hat durch ihr vehementes Eintreten in diesem Fall
ihrem Kunden (als soziale Einrichtung ist dieser ganz besonders auf
marktkonforme Energiepreis angewiesen) seine Partnerschaft und
Kompetenz zeigen können.
Rückfragehinweis:
   Dr. Doris Fath-Gottinger, ENAMO GmbH/Presse
   Tel. +43 732/9005-3757, Mobil: +43 664/80340-6721
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0150    2011-01-20/11:52
201152 Jän 11
OTD0002 0373

Weitere Meldungen:

  1. EU-Rechnungshof rügt Intransparenz bei Lobbyisten-Einfluss
  2. E.On holt sich 1,8 (teilweise) grüne Milliarden mit White & Case
  3. Bauer Media übergibt Werbe­ver­mark­tung an Ad Alliance mit Noerr
  4. Markus Haas wird Managing Director von Daikin Österreich