München/Linz. Der österreichische Stromanbieter ENAMO GmbH hat sich nach elf Jahren vor dem Oberlandesgericht München endgültig durchgesetzt: Der auf das Industriekundensegment spezialisierte Versorger erzwang die Marktöffnung in der kleinen deutschen Gemeinde Bayerisch Gmain.
Damit habe man das „letzte Strommonopol in Deutschland“ beseitigt, heißt es in einer Aussendung. Die ENAMO ist die gemeinsame Vertriebstochter der Energie AG OÖ und der Linz Energie.
Bayerisch Gmain, benachbart zum österreichischem Salzburg, fungiert über ein eigenes Gemeindewerk und ist auch Stromnetzbetreiber. Die Gemeinde habe „beharrlich“ verhindern wollen, dass die österreichischen Nachbarn in ihrem Versorgungsgebiet als Stromlieferant auftreten.
Die Weigerung der Gemeindewerke Bayerisch Gmain, ENAMO Netzzugang zu gewähren, wurde unter anderem durch eine technische Sonderstellung, bedingt durch die ausschließliche physikalische Anbindung des Stromnetzgebiets der Gemeindewerke an den österreichischen Strommarkt („Netzinsel“) begründet. Durch diese technische Sondersituation wäre es den Gemeindewerken Bayerisch Gmain – verkürzt dargestellt – nicht möglich gewesen, einen marktkonformen Lieferantenwechsel durchzuführen.
Die ENAMO GmbH hatte zum Zeitpunkt der Netzzugangsweigerung bereits einen rechtgültigen Energieliefervertrag mit einer sozialen Einrichtung abgeschlossen und wollte dies nicht ohne Weiteres hinnehmen. Nach umfangreicher Vorkorrespondenz wurde der Sachverhalt den zuständigen Regulierungsbehörden angezeigt und ein Missbrauchsverfahren eingeleitet.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als zuständige Behörde erster Instanz hat im September 2009 die Gemeindewerke Bayerisch Gmain unter Androhung einer Geldstrafe verpflichtet, die rechtswidrige Netzzugangsverweigerung zu beenden und der ENAMO GmbH Netzzugang zu gewähren, heißt es. Die Gemeinde legte dagegen Beschwerde ein.
Auch Netzinseln sind frei
Das Oberlandesgericht München als zuständige Berufungsbehörde hat die Beschwerde mit Beschluss vom 25. November 2010 zurückgewiesen und somit die Entscheidung erster Instanz bestätigt. Somit sei rechtskräftig festgestellt, dass auch in dem „Netzinselgebiet“ der Gemeindewerke Bayerisch Gmain die europäischen und nationalen Vorgaben, die für Kunden eine freie Lieferantenwahl ermöglichen sollen, umzusetzen sind.
Im Zuge des von ENAMO eingeleiteten Missbrauchsverfahrens wurde auf Ebene des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der „Netzinselproblematik“ beschäftigt, heißt es.
Link: ENAMO
OLG München beseitigt letztes Strommonopol in Deutschland =
Linz (OTS) - Nach knapp elf Jahren wurde durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 25.11.2010 der letzte weiße Fleck auf der Karte der Strommarktöffnung in Deutschland nun endgültig beseitigt.
Die Gemeinde Bayerisch Gmain, benachbart zum österreichischem Salzburg, fungiert über ein eigenes Gemeindewerk auch als Stromnetzbetreiber und wollte beharrlich verhindern, dass die ENAMO GmbH in ihrem Stromnetzgebiet als alternativer Stromlieferant auftritt. Die ENAMO GmbH ist ein österreichischer Stromanbieter im Industriekundensegment und beliefert in ganz Deutschland Kunden. Durch dieses Verhalten des Netzbetreibers wurde die für jeden Kunden gesetzlich garantierte freie Lieferantenwahl torpediert. Die Weigerung der Gemeindewerke Bayerisch Gmain, der ENAMO GmbH Netzzugang zu gewähren, wurde unter anderem durch eine technische Sonderstellung, bedingt durch die ausschließliche physikalische Anbindung des Stromnetzgebiets der Gemeindewerke an den österreichischen Strommarkt ("Netzinsel") begründet. Durch diese technische Sondersituation wäre es den Gemeindewerken Bayerisch Gmain - verkürzt dargestellt - nicht möglich gewesen, einen marktkonformen Lieferantenwechsel durchzuführen.
ENAMO leitete Missbrauchsverfahren ein
Die ENAMO GmbH hatte zum Zeitpunkt der Netzzugangsweigerung bereits einen rechtgültigen Energieliefervertrag mit einer sozialen Einrichtung abgeschlossen und wollte dies nicht ohne Weiteres hinnehmen. Nach umfangreicher Vorkorrespondenz wurde der Sachverhalt den zuständigen Regulierungsbehörden angezeigt und ein Missbrauchsverfahren eingeleitet.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als zuständige Behörde erster Instanz hat im September 2009 die Gemeindewerke Bayerisch Gmain unter Androhung einer Geldstrafe verpflichtet, die rechtswidrige Netzzugangsverweigerung zu beenden und der ENAMO GmbH Netzzugang zu gewähren.
Auch in "Netzinseln" freie Lieferantenwahl
Gegen diese Entscheidung haben die Gemeindewerke Bayerisch Gmain Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht München als zuständige Berufungsbehörde hat diese Beschwerde mit Beschluss vom 25. November 2010 zurückgewiesen und somit die Entscheidung erster Instanz bestätigt. Somit ist rechtskräftig festgestellt, dass auch in dem "Netzinselgebiet" der Gemeindewerke Bayerisch Gmain die europäischen und nationalen Vorgaben, die für Kunden eine freie Lieferantenwahl ermöglichen sollen, umzusetzen sind.
Im Zuge des von der ENAMO GmbH eingeleiteten Missbrauchsverfahrens wurde auf Ebene des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der "Netzinselproblematik" beschäftigt.
Die ENAMO GmbH hat durch ihr vehementes Eintreten in diesem Fall ihrem Kunden (als soziale Einrichtung ist dieser ganz besonders auf marktkonforme Energiepreis angewiesen) seine Partnerschaft und Kompetenz zeigen können.
Rückfragehinweis: Dr. Doris Fath-Gottinger, ENAMO GmbH/Presse Tel. +43 732/9005-3757, Mobil: +43 664/80340-6721
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0150 2011-01-20/11:52
201152 Jän 11
OTD0002 0373