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Recht

Deutschland lässt Manager von Banken und börsenotierten Unternehmen doppelt so lange haften

Düsseldorf. Die deutsche Regierung hat die Haftungsfristen für Bankmanager und Bankaufseher zu Jahresende 2010 von fünf auf zehn Jahre verlängert. Betroffen von der neuen Regelung, die in der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet blieb, sind auch mehrere Tausend Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen.

Nun ergibt sich für die Unternehmenschefs Handlungsbedarf, warnt Michael Hendricks, Gründer und Geschäftsführer des auf D&O-Versicherung spezialisierten Beratungsunternehmens Hendricks & Co. Denn die typische Haftpflichtversicherung in Deutschland reicht nicht lange genug.

Um zu verhindern, dass etwaige Schadenersatzansprüche deutscher Unternehmen gegenüber ihren früheren Entscheidungsträgern zu Silvester 2010/11 sang und klanglos verjähren, verdoppelte die deutsche Regierung in ihrem Restrukturierungsgesetz die Verjährungsfristen für Entscheider von fünf auf zehn Jahre.

So werden die Entscheidungen im Vorfeld und während der Finanzmarktkrise – es geht vor allem um den Zeitraum ab 2005 – bequem abgedeckt. „Damit bleibt den betroffenen Banken jetzt genügend Zeit, Schadenersatzansprüche, die bis zum Stichtag 15. Dezember 2010 noch nicht verjährt waren, gegenüber ihren Managern und Chefkontrolleuren geltend zu machen“, erläutert Hendricks.

Auch börsennotierte Unternehmen haben jetzt mehr Zeit, Pflichtverletzungen aufzudecken und der Frage nachzugehen, welche Rolle ihre Vorstände und Aufsichtsräte bei Fällen von Korruption, Kartellabsprachen oder anderen Rechtsverstößen gespielt haben. „Mit den verlängerten Haftungsfristen ist das Risiko für Manager insgesamt enorm gestiegen, persönlich zur Kasse gebeten zu werden“, urteilt D&O-Experte Hendricks.

Ein langes Gedächtnis

Manager konnten bislang darauf bauen, nach fünf Jahren aus dem Schneider zu sein. Jetzt aber werden sie sich kaum noch in Sicherheit wiegen können. „Im Extremfall ist es den Unternehmen nun möglich, Schadenersatz gegen Vorstände und Aufsichtsräte erfolgreich geltend zu machen, die schon zehn Jahre lang nicht mehr für das Unternehmen tätig sind“, warnt Prof. Michael Kliemt, Fachanwalt für Arbeitsrecht von der Kanzlei Kliemt & Vollstädt in Düsseldorf.

Zehn Jahre sei aber im Wirtschaftsleben eine unendlich lange Wegstrecke, heißt es: Wer bei seinem Vorgänger oder Vorvorgänger Kasse machen will, hat nun genügend Zeit, nach Pflichtverletzungen zu suchen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen. „Es ist wichtiger denn je, sich bereits im Vorstands-Dienstvertrag den Abschluss und die Aufrechterhaltung einer umfassenden D&O-Versicherung zusichern zu lassen“, rät Kliemt.

Spektakuläre Auseinandersetzungen wie der VW-Skandal, der Mannesmann-Prozess und die um die schwarzen Kassen bei Siemens hätten gezeigt, welche entscheidende Rolle der Faktor Zeit bei der Aufdeckung von Pflichtverletzungen spielt, heißt es in einer Aussendung von Hendricks.

D&O-Polizzen müssen an längere Fristen angepasst werden

Die verlängerten Haftungsfristen setzen auch die Unternehmen in Zugzwang. Denn wollen sie im Ernstfall nicht auf Schadenersatzansprüchen sitzen bleiben, sollten sie jetzt dafür sorgen, dass ihr D&O-Versicherer die Managerhaftpflichtpolicen ihrer Führungskräfte den neuen Verjährungsfristen anpasst, wird empfohlen.

Link: Hendricks

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