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Recht, Tipps

Wolfgang Auer-Welsbach zu 8 Jahren Haft verurteilt – Geldeintreibung beginnt jetzt erst richtig, so VKI

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Klagenfurt. Wolfgang Auer-Welsbach, Gründer und Chef des pleitegegangenen Kärntner Finanzkonglomerats AvW, ist heute am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, Untreue, betrügerischer Krida und Beweismittelfälschung schuldig gesprochen worden: das Urteil lautet auf acht Jahre Haft.

Außerdem muss Auer-Welsbach laut Urteil jedem der Privatanleger 500 Euro Schadenersatz bezahlen – ein symbolischer Akt, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI): „Damit sollte klargestellt sein, dass er auch persönlich für den angerichteten Schaden haftet.“ Mit dem Rest ihrer Ansprüche wurden die Anleger auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Dort beginnt für sie nun erst recht die mühsame Suche nach ihrem Geld, heißt es: Insgesamt soll es rund 12.500 geschädigte AVW-Anleger geben.

Auer-Welsbach nahm das Urteil an; er hatte zuvor nach einem Verteidigerwechsel ein vollinhaltliches Geständnis abgelegt, was sich mildernd auf das Strafmaß auswirkte; auch bedankte sich Auer-Welsbach nach der Urteilsverkündung für das „faire Verfahren“. Er zeigte sich vor Gericht reumütig: Er sei von der AvW „besessen“ gewesen und als ihr Mastermind müsse er die Verantwortung übernehmen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

„Grundlage für Forderungen“

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) begrüßt laut einer Aussendung das Strafurteil im Verfahren gegen Auer-Welsbach und „insbesondere auch den Zuspruch eines Teils der Schadenersatzansprüche (500 Euro) als Symbol für die finanzielle Verantwortung des Wolfgang Auer-Welsbach“.

Zwar gelten die 500 Euro nur für diejenigen 9000 Anleger, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen haben, und auch bei ihnen decken sie nur einen Teil des auf insgesamt 400 Millionen Euro geschätzten Schadens ab. Doch damit bekommen die Schadenersatzforderungen der vielen geschädigten Anleger eine weitere Grundlage, heißt es beim VKI: „Zum einen haftet Auer Welsbach mit seinem Privatvermögen, zum anderen haften auch die AvW-Firmen für die Schäden, die durch Auer-Welsbach verursacht wurden. Daher werden nun Forderungen im Konkurs anzumelden sein und man wird Schadenersatz von Auer-Welsbach fordern.“

Der VKI werde – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – den geschädigten Anlegern mit Rat und mit Musterprozessen zur Seite stehen. Es bleibe nur die Frage, auf welches Privatvermögen von Auer-Welsbach seine Gläubiger noch greifen können. Dazu werde es weiterer Aufklärung bedürfen, so der VKI: „notfalls auch im Zuge von Exekutionen und eines allfälligen weiteren Konkursverfahrens.“

Aber auch die von Auer-Welsbach geleiteten Firmen – AvW Invest und AvW Gruppe, beide im Konkurs – haben für die von Auer-Welsbach verursachten Schäden einzustehen. In den Konkursen wurde die Frist zur Anmeldung von Forderungen zuletzt auf den 30.4.2011 erstreckt. Die Masseverwalter haben für Ende Februar ein vereinfachtes elektronisches Anmeldesystem angekündigt.

Musterprozesse für Anleger

Gleichzeitig haben die Masseverwalter aber auch angekündigt, Forderungen von geschädigten Anlegern bestreiten zu müssen, um mit Musterprozessen Rechtsklarheit zu schaffen. „Der VKI wird in Musterprozessen auf diese Rechtsklarheit dringen und hofft, dass für die Masse der Geschädigten vorgesorgt wird, sodass deren Forderungen derweilen nicht verjähren können“, kündigt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI an.

Der VKI werde rechtzeitig vor Ende der Anmeldefrist genaue Anleitungen geben, wie Geschädigte ihre Forderungen im Konkurs der beiden Firmen richtig anmelden können. Wer von Anlegeranwälten oder Kreditschutzverbänden vertreten wird, der wird vom VKI „an diese Institutionen“ verwiesen.

Link: VKI-Rechtsportal

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