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M&A, Recht

BWB erlaubt Milch-Fusion unter Auflagen: Abnahmeverpflichtung, Preiskontrolle

Wien. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat doch der Fusion der beiden Molkerei-Großbetriebe Berglandmilch und Tirol Milch zugestimmt: Man habe Auflagen der beteiligten Unternehmen erhalten, die es der BWB ermöglichen, der Fusion zuzustimmen, so die Behörde.

Konkret hat die BWB die Zusicherung erreicht, dass weiterhin in Österreich produzierte Milch abgenommen wird und die daraus erzeugten Produkte im Einzelhandel bestimmten Preiskontrollen unterliegen.

Ursprünglich hatte die BWB ernste Bedenken gegen die Fusion der beiden angemeldet. Berglandmilch und Tirol Milch haben „auf Druck der BWB“, so eine Aussendung, nun eine Garantieerklärung abgegeben, dass das aus der Fusion entstehende Unternehmen oberösterreichische und Tiroler Milchbauern Mengen abnimmt (Abnahmeverpflichtung).

Weiters haben Berglandmilch und Tirol Milch einem ständigen Preismonitoring bestimmter Produkte für den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) zugestimmt. Die Produkte umfassen etwa 60% der LEH-Mengen, heißt es.

Dadurch habe die BWB sichergestellt, dass das neue Unternehmen seine Marktposition weder auf der Einkaufs- noch auf der Verkaufsseite ausnutzen kann, stellt die Behörde fest.

Link: BWB

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