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Recht, Tipps

Mietvertrag darf Haustiere nicht verbieten

Wien. Der Vermieter darf seinen Mietern nicht generell verbieten, Haustiere zu halten. Das geht aus einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) hervor, wonach stereotyp erlassene Verbote unzulässig sind.

Selbst wenn der Mieter ein Krokodil bei sich einquartiert, werde ihm der Vermieter mit einer solchen Klausel schwer beikommen, berichtet der „Kurier“. Explizite Verbote bestimmter Haustierrassen im Mietvertrag sind allerdings zulässig.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat einige Standard-Klauseln in Mietverträgen als unklar und gröblich benachteiligend angefochten und vom OGH in Sachen der sogenannten „Klausel 24“ nun Recht bekommen (2Ob73/10i). Die Klausel unterscheidet nicht zwischen großen und kleinen bzw. frei laufenden oder in Behältnissen gehaltenen Tieren. Doch beispielsweise Zierfische in Aquarien können gar nicht das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter beeinträchtigen, so der OGH.

Für neue Mietverträge bedeutet das laut Bericht: Der Vermieter muss künftig ganz klar hinein schreiben, welche Tiere er nicht haben will. Bei alten Mietverträgen werden die Mieter sich trotz Verbotsklausel jedes beliebige Haustier anschaffen können, so der „Kurier“. Eine einseitige Auflösung des alten im Austausch gegen einen neuen Mietvertrag müsse der Mieter nicht akzeptieren.

 

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